Rabatt für Sammelbestellung steuerpflichtig?

2 Antworten

" Ich meine klar, umsonst machen will ich den Job ja nicht ...." Und genau das ist der Grund, warum du das dann wohl schon als Handel bezeichnen würde und damit dein Einkommen steuerpflichtig ist. Als erstes solltest du ein Gewerbe anmelden und als zweites eine Einkommenssteuererklärung machen, in der du dein Einkommen und auch deine Kosten abgibst. Je nachdem was dann als Gewinn übrig bleibt .... wirst du ca. in Höhe deiners Steuersatzes davon Steuern zahlen ...

Man kann sich ja sonst auch fragen, warum man als Vermieter zum Beispiel Steuern zahlen muss, ist doch "das Gleiche".....

Gibt es da keine Freibeträge ? Und Kosten habe ich ja nicht wirklich, was soll ich denn da angeben ?

@Maschi25

Gibt es da keine Freibeträge ?

Wären es sonstige Einkünfte, dann wäre das bis 256 Euro pro Jahr steuerfrei. Ab 257 Euro zählt dann aber alles als steueferpflichtige Einnahme

Und Kosten habe ich ja nicht wirklich

Und deshalb gibt es da auch keine Freibeträge.

@Maschi25

Es gibt einen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.352 € im Jahr für jeden. Der bezieht sich auf alle Einkünfte zusammen. Schöpfst du den schon durch dein normales Einkommen aus, dann gibt es für dein Zusatzeinkommen keinen weiteren Freibetrag mehr.

Wenn du über einen längeren Zeitraum vierstellige Beträge jährlich damit verdienst, dürften das Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein. Fehlt es an der Nachhaltigkeit, dann sind es sonstige Einkünfte (ud damit ebenfalls steuerpflichtig).