Homepage für deutsches Unternehmen auf Englisch - muss ich trotzdem "Impressum" schreiben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist doch gibt es die Seite nur auf English? Mal an nen ausländischen Server gedacht?

Aber Spaß beiseite, es gibt nun 2 unterschiedliche Ansätze. Die Abmahnung kommt ja nicht Aufgrund des TMG §5 sondern durch eine Verfehlung des UWG. Nun ist die Frage erschleicht sich eine Firma hierdurch einen Vorteil. Und ein guter Anwalt würde da sicher einen weg finden. Immerhin kann der Mitbewerber der nicht Englisch spricht ja die Angaben nicht finden...Zum anderen macht eine Angabe wie "Imprint" überhaupt Sinn? Also zunächst ist "Imprint" falsch, da wir hier kein Buchdruck haben, sondern richtiger wäre "site notice" oder "legal notice" für Webseiten. (Datenschutz ist auch "Privacy Statement") Zum dem sehen diese auch anders aus als unsere Impressi. Also Entweder mache ich eine rechtlich saubere englische Seite oder eine deutsche Seite mit englischer Übersetzung. In beiden Fällen würde ich mir da Experten suchen und auf keinen Fall mit gefährlichen Halbwissen eine Seite erstellen.

Also zunächst ist "Imprint" falsch, da wir hier kein Buchdruck haben, sondern richtiger wäre "site notice"

Stimmt soweit, Umgangssprachlich hat sich aber der Ausdruck imprint durchgesetzt bzw. ist weit verbreitet. Auch wenn es an sich eigentlich falsch ist, kann man imprint verwenden. Des weiteren disclaimer.

Immerhin kann der Mitbewerber der nicht Englisch spricht ja die Angaben nicht finden...

Das ist Käse und hätte vor Gericht kein Bestand. Wenn ein Mitbewerber der englischen Sprache nicht mächtig ist, muss eben entsprechende Mittel aufbringen. Sei es nur die Übersetzung der eigenen Produkte (what ever).

@medmonk

Naja recht haben und recht kriegen. Es war ja auch nur ein Beispiel, aber aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass Klagen wegen nicht ausgeschriebenen Vornamen und weniger schon Erfolg hatten vor Gericht. Findest du einen Richter, der diese Art der Darstellung nicht gefällt und das Gefühl hat die rein englische Seite wäre ein Versuch Kunden oder Mitbewerber zu täuschen verlierst du denn Fall.

Ich empfehle das rechtssicher mit einem Anwalt zu klären. Dieses Forum hilft dir da nicht.

Telemediengesetz § 5 Allgemeine Informationspflichten: "(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ..."

Wenn ein Mitbewerber meint, er könne das englische Impressum nicht "leicht erkennen" und ein Gericht gibt ihm Recht, dann muss man die Kosten tragen für eine evtl. Abmahnung und das Gerichtsverfahren - was mit Anwälten nicht billig ist!

Gruß aus Berlin, Gerd

Laut des TMG ist so ziemlich jede Website, die öffentlich zugänglich ist, Impressums pflichtig. Es gibt da nur sehr wenige Ausnahmen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Allein aus Sicht der Usability sollte die Website in zwei Sprachen angeboten werden. Einmal deutsch, da die Firma ihren Sitz hier in Deutschland hat, sowie eine internationale Version auf englisch, für ausländische Kunden.

Deutsche Website = deutsches Recht > demnach ein entsprechendes Impressum.