Höhergruppierung E6 auf E8?
Hallo! Ich bin Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst und in der Entgeltgruppe E6 eingestuft. Da ich aufgrund meines umfangreichen Aufgabengebietes auch eine E7 oder E8 erfüllen würde wollte ich fragen ob die Möglichkeit besteht einfach einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen? An wen müsste ich mich wenden oder wo kann ich mich beraten lassen? Hat jemand Erfahrungen damit?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Was hast du denn für eine Ausbildung gemacht? Eventuell musst du dann nämlich einen Verwaltungslehrgang, der knapp 1,5 Jahre dauert machen.
Es kommt auch nicht auf dem Umfang der Aufgaben an, sondern auf die Wertigkeit dieser Aufgaben. Also je nach dem, wie anspruchsvoll diese sind. Du kannst jederzeit einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Dies wird dann ganz genau geprüft. Meistens macht das das Personalamt. Also das geht dann über den Dienstweg, sprich über deinen Abteilungsleiter, zum Amtsleiter und dann zum Personalamt.
Ich z. B. war bis vor kurzem auf einer E5er Stelle mit Zulage nach E7. Jetzt habe ich den Verwaltungslehrgang I hinter mir und darf auf eine E8, oder E9a Stelle.
Ich könnte mir vorstellen, dass wenn deine Stelle auf E8 geändert werden würde du tatsächlich auch den Verwaltungslehrgang machen müsstest. Lass dich mal beim Personalamt, oder Personalrat beraten, wie das in deiner Kommune abläuft. Nicht, dass du dir durch die Höhergruppierung quasi selbst ein Bein stellst.Der Verwaltungslehrgang ist bis E6 oder E7 (bin mir nicht ganz sicher) nicht notwendig
Kommt jetzt drauf an, ob bei euch die Stellen bewertet sind oder nicht. Immobilienkaufmann ist allgemeiner Teil: verlangt x Prozent selbstständige Leistung.
Ob TV- L oder TVöD. Ein eigener Antrag würde ich von abraten, damit übergehst du deinen Chef
Sprich mit deinem Vorgesetzten, denn der muss dir die entsprechenden Leistungen bescheinigen bzw. dir eigentlich erst übertragen.
Nach dem Sondierungsgespräch beim Chef, kannst du dich an den Personalrat wenden.
Sprich mit dem
Personalrat.
Als ich höher gruppiert wurde, hat sich mein Chef darum gekümmert.
Hallo! Vielen Dank für deine Antwort! Zu deiner Frage: Ich habe eine dreijährige Ausbildung zur Immobilienkauffrau absolviert. Danach wurde ich von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und bin seit dem in der Zwangsvollstreckung tätig.