Frage zur Eingruppierung im Öffentlichen Dienst. Erbitte Ratschlag :)

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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - ist seit 2005 in Kraft. Was nicht neu ausgehandelt wurde - weil komplex und umstritten - sind neue Eingruppierungsregelungen, d.h. die Bewertung in welche Entgeltgruppe jemand kommt geht noch nach "altem" Eingruppierungsrecht. Die Aussage E5-E8 = Voraussetzung abgeschlossene 2-3jährige Ausbildung ist zwar als Ziel formuliert, letztlich wird die Bewertung der Stelle aber noch nach diesen Regelungen gemacht. Für Schulhausmeister gibt es einen eigenen Tarifvertrag, der u.a. stark auf die Größe der Schule (Zahl der Klassen- und Funktionsräume abstellt). Daran kann auch der Arbeitgeber nichts ändern.

Das haben wir schon immer so gemacht!

Im öffentlichen Dienst werden die Stellen bewertet. Die Hausmeisterstelle hat bestimmte Leistungsmerkmale und nach denen erfolgt eine Eingruppierung. Der Katalog mit Merkmalen ist total veraltet und es ist auch unwichtig, ob dein Freund 10 Stunden täglich arbeitet und die Sekretätin 7 Stunden am Tag in der Nase bohrt und dafür EG 8 bekommt. Entscheidend ist die Stellenbewertung.

Weil das eine -nicht falsch verstehen- niedere Tätigkeit ist. Morgens die Türen aufschließen, abends alle Lichter ausmachen und Fenster/Türen schließen. Hin und wieder ein paar kleine Reparaturen (keine großen Reparaturen!), und manchmal Tische/Stühle verrücken, bereitstellen in anderen Räumen o.ä.. Dafür reicht E 3 aus. Auch Sekretärinnen kommen nicht über E 5 hinaus. E 8 ist in der öffentlichen Verwaltung schon ein Sachbearbeiter oder EDV-Fachmann. Damit sollte die Frage geklärt sein^^.

Vorteil für deinen Freund wäre der sichere Arbeitsplatz und die zusätzlichen Sozialleistungen (von Kommune zu Kommune unterschiedlich)