Höhergruppierung E5- E8, TVH

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Es geht nach mehreren Kriterien, wobei natürlich auch das Alter, wie auch die Dauer der Tätigkeit in der Vergütungsgruppe bewertet werden.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Höhergruppierung von EG 5 gleich nach EG 8 stattfinden kann.

Sinnvoll wäre, wenn Du dir den entsprechenden Tarifvertrag incl. der Tätigkeitsmerkmale besorgst. Hinweise dazu findest Du dann auch in den jewiligen Protokollerklärungen.

Der Vorteil eines Angestellten ist, dass er auch den Klageweg auf Höhergruppierung bestreiten kann.

Allerdings musst Du zuerst einmal prüfen, ob Du tatsächlich die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe lt. Tarifvertrag erfüllst.

Und dabei ist es völlig egal, in welcher Vergütungsgruppe deine Kollegin eingestuft ist.