Antrag Höhergruppierung von E6 zu E8?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst um eine ARBEITSPLATZÜBERPRÜFUNG bitten. Es muss ggf. eine neue TÄTIGKEITSDARSTELLUNG gemacht werden. WEnn die zu dem Schluss kommt, dass Du höherwertigere Aufgaben wahrnimmst, kannste höhergruppiert (oder umgesetzt) werden.

Am einfachsten ist es mit Hilfe der gewerkschaft seine Ansprüche durchzusetzen.

?? Als erstes muß überhaupt mal geprüft werden, ob sie Ansprüche HAT.

Eingruppierung § 12 TV-L Entgeltordnung

.... bei der Eingruppierung kommt es auf die Tätigkeit an, die nich tnur vorübergehend, sondern ständig ausgeübt wird. ......

Entgeltgruppe 6 - mit bis zu 33 % schwierigen Tätigkeiten Entgeltgruppe 8 - mit bis zu 50 % und mehr schwierigen Tätigkeiten ....

im übrigen gebe ich Ratgeberkönig recht. Du wirst aber vielleicht auch selber einschätzen können, wie deine Arbeit unter dem Gesichtspunkt "schwierige Tätigkeit" einzustufen ist.