Höhe des Übergangsgeld bei einer Umschulung *Teilhabe am Arbeitsleben* nach ALG1

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Da du in einer Reha warst und vorher Krankengeld bezogen hast,wurde dein Übergangsgeld auf der Grundlage deines Krankengeldes berechnet !!! Wenn du jetzt eine Umschulung machst und bekommst diese als Teilhabe am Arbeitsleben gewehrt,wird dein Übergangsgeld aus deinem Einkommen berechnet,welches du vor der Krankheit durch deinen erlernten Beruf erzielt hast.Das ist höher als dein ALG - 1,du bekommst 8 % mehr als ALG -1.Als allein stehender oder als verheirateter ohne Kind / Kinder oder schon erwachsene Kinder,bekommst du 68 % und wenn du verheiratet bist und hast min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt,bekommst du 73 %. Dazu habe ich noch bekommen,Verpflegungsgeld,das wird rückwirkend gezahlt,ca.75 € im Monat,dazu kommt noch dein Fahrgeld,das wird auch rückwirkend gezahlt.Entweder bekommst du deine Fahrkarte gezahlt oder wenn du mit dem eigenen Fahrzeug kommst,bekommst du bis zu ca.260 € im Monat,das ist der Höchstbetrag der gezahlt wird.Wenn du im Anschluss an deine Umschulung nicht gleich eine Beschäftigung findest,steht dir noch für max. 3 Monate Anschlussübergangsgeld zu,das ist dann genau so hoch wie ALG - 1.Entweder hast du noch einen Restanspruch von 3 Monaten ALG - 1,dann musst du die erst aufbrauchen,hast du keinen mehr,zahlt dir die Rentenkasse das Geld.