Höhe des Übergangsgeld bei einer Umschulung *Teilhabe am Arbeitsleben* nach ALG1
Hallo zusammen,
ich lese schon in verschiedenen Foren um eine Antwort zu finden. Scheinbar gibt es da aber verschiedene Meinungen.
Wer von euch hat nach einer REHA und nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse auch Arbeitslosengeld 1 bekommen und startete kurz danach eine Umschulung Teilhabe am Arbeitsleben?
Ich möchte gerne wissen, ob die Höhe des ALG1 dann bleibt oder ob ich das gleiche Übergangsgeld erhalte wie in der REHA Maßnahme.
Es war nämlich sehr sehr wenig, weniger als Krankengeld und viel weniger als ALG1. Ich vermute auch, das es aufgrund einer falschen Abrechnung berechnet wurde.
Ich fand folgenden Passus im Netz:
"Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weitergezahlt."
Gilt das dann auch für die Umschulung??
Und weiß jemand, ob man während der Umschulung einen 450 Euro Job machen kann ohne Abzüge? Momentan mit ALG1 darf ich maximal 165€ verdienen, aber um meine Fixkosten zu decken benötige ich mehr. Alles was ich aber mehr verdiene wird mir vom ALG1 abgezogen.
Die Umschulung geht 2 Jahre und wenn es so wenig Geld ist, ist das mein Untergang und ich lande auf der Strasse.
1 Antwort
Da du in einer Reha warst und vorher Krankengeld bezogen hast,wurde dein Übergangsgeld auf der Grundlage deines Krankengeldes berechnet !!! Wenn du jetzt eine Umschulung machst und bekommst diese als Teilhabe am Arbeitsleben gewehrt,wird dein Übergangsgeld aus deinem Einkommen berechnet,welches du vor der Krankheit durch deinen erlernten Beruf erzielt hast.Das ist höher als dein ALG - 1,du bekommst 8 % mehr als ALG -1.Als allein stehender oder als verheirateter ohne Kind / Kinder oder schon erwachsene Kinder,bekommst du 68 % und wenn du verheiratet bist und hast min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt,bekommst du 73 %. Dazu habe ich noch bekommen,Verpflegungsgeld,das wird rückwirkend gezahlt,ca.75 € im Monat,dazu kommt noch dein Fahrgeld,das wird auch rückwirkend gezahlt.Entweder bekommst du deine Fahrkarte gezahlt oder wenn du mit dem eigenen Fahrzeug kommst,bekommst du bis zu ca.260 € im Monat,das ist der Höchstbetrag der gezahlt wird.Wenn du im Anschluss an deine Umschulung nicht gleich eine Beschäftigung findest,steht dir noch für max. 3 Monate Anschlussübergangsgeld zu,das ist dann genau so hoch wie ALG - 1.Entweder hast du noch einen Restanspruch von 3 Monaten ALG - 1,dann musst du die erst aufbrauchen,hast du keinen mehr,zahlt dir die Rentenkasse das Geld.