Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben bei hartz 4?
Wie wird das übergangsgeld bei hartz 4 berechnet bei Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben habe endlich einen Kurs bekommen und bin auch sehr froh darüber über ein bildungswerk der hessischen Wirtschaft ich habe es so verstanden das es von meinem letzten Lohn berechnet wird dann hab ich einen Artikel im Internet gelesen das ich nur die Grundsicherung sprich hartz 4 bekomme ist das so danke im voraus
1 Antwort
Am besten du gibst im Internet einfach mal ein ,, Übergangsgeld ",dann kannst du nachlesen wie die Berechnungsgrundlage ist und was du ggf.bekommen könntest !
Ich selber hatte auch schon Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,habe da auch ALG - 2 bezogen ( aus gesundheitlichen Gründen immer noch ),mir hat man beim Jobcenter gesagt das ich wahrscheinlich das bekommen werden was ich an ALG - 2 bekomme.
Bei mir war vorrangig aber die RV - zuständig,am Ende habe ich soviel Übergangsgeld von der RV - bekommen,dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hatte,weil ich fast 300 € mehr bekommen habe als mein Bedarf im SGB - ll betragen hat.
Das Übergangsgeld wird bei allen Trägern aus dem vorher erzielten Bruttoeinkommen berechnet,ähnlich wie beim ALG - 1,der Anspruch wird dann von 80 % dieses Einkommens berechnet und davon gibt es dann 75 % wenn man z.B. ein minderjähriges Kind hat,wie beim ALG - 1 auch und als Single stünden dir 68 % zu.
Wenn du nach deiner Teilhabe am Arbeitsleben nicht in Arbeit kommst und keinen Anspruch von min. 3 Monaten mehr auf ALG - 1 hast,dann kannst du weitere 3 Monate ein Anschlussübergangsgeld bekommen,dann würdest du das bekommen was dir bei einer ALG - 1 Berechnung zustehen würde.
Also dann entweder 67 % oder als Single 60 %,so war es zumindest bei mir.