Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben bei hartz 4?

1 Antwort

Am besten du gibst im Internet einfach mal ein ,, Übergangsgeld ",dann kannst du nachlesen wie die Berechnungsgrundlage ist und was du ggf.bekommen könntest !

Ich selber hatte auch schon Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,habe da auch ALG - 2 bezogen ( aus gesundheitlichen Gründen immer noch ),mir hat man beim Jobcenter gesagt das ich wahrscheinlich das bekommen werden was ich an ALG - 2 bekomme.

Bei mir war vorrangig aber die RV - zuständig,am Ende habe ich soviel Übergangsgeld von der RV - bekommen,dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hatte,weil ich fast 300 € mehr bekommen habe als mein Bedarf im SGB - ll betragen hat.

Das Übergangsgeld wird bei allen Trägern aus dem vorher erzielten Bruttoeinkommen berechnet,ähnlich wie beim ALG - 1,der Anspruch wird dann von 80 % dieses Einkommens berechnet und davon gibt es dann 75 % wenn man z.B. ein minderjähriges Kind hat,wie beim ALG - 1 auch und als Single stünden dir 68 % zu.

Wenn du nach deiner Teilhabe am Arbeitsleben nicht in Arbeit kommst und keinen Anspruch von min. 3 Monaten mehr auf ALG - 1 hast,dann kannst du weitere 3 Monate ein Anschlussübergangsgeld bekommen,dann würdest du das bekommen was dir bei einer ALG - 1 Berechnung zustehen würde.

Also dann entweder 67 % oder als Single 60 %,so war es zumindest bei mir.