Teilhabe am arbeitsleben volle erwebsminderungsrente

2 Antworten

Hallo Ralphinius, bei Deinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben kam wohl das Ergebnis heraus, daß Du voll erwerbsgemindert ist und daher fordert Dich die Rentenversicherung zum Rentenantrag auf, auch die Arbeitsagentur wird auf einer Antragstellung bestehen, da Du von dort Leistungen bekommst. Du wirst wohl von der Arbeitsagentur in die WfB eingegliedert, das Eingangsverfahren macht das Arbeitsamt. Ob Du dann in der WfB bleibst oder nur vorübergehend dort bist, wird sich ergeben. Übergangsgeld bezahlt nur die Deutsche Rentenversicherung, wenn Du von denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie z. B. Kurse, Umschulung usw.) bekommst. Wenn Du die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommst, bekommst Du kein Übergangsgeld mehr, es wird also nicht doppelt gezahlt. Die Arbeitsagentur hat Dir sicher einen Ansprechpartner (hier Rehaberater) genannt, mein Rat: wende Dich wegen weiteren Fragen (grade wie es mit der WfB weitergeht, also Eingangsverfahren, Übergang in den Berufsbildungsbereich bzw. Arbeitsbereich) an ihn.

kinematiker  10.05.2020, 18:23

Die Antwort ist leider falsch.

Übergangsgeld bezahlt DRV und Arbeitsagentur.

Wenn man Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt, wird Erwerbsminderungsrente in Übergangsgeld umgewandelt.

Warum soll es doppelt bezahlt werden? Bei LTA und voller Erwerbsminderung wird es in Übergangsgeld umgewandelt. Es kann ja sein, dass man während der Umschulung gesund wird.

Das kommt jetzt spät.

Aber das ist falsch. Bei einer Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommst du noch ca. 150€ von der wfbm obendrauf. Aber warum willst du das machen? Du bist dann in Abschiebehaft.

Teilhabe ist bei voller Erwerbsminderungsrente möglich.