Hinterhältigen Mitbewohner loswerden

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Du musst dir einen Anwalt nehmen und wegen arglistiger Täuschung klagen... manchmal langt auch schon sie Drohung das zu tun... aber nicht so offensichtlich drohen... so was liegen lassen. Eine Liste mit Anwaltskanzleien, oder einen (Fake)anruf erhalten wenn er da ist, weggehen aber so dass er "zufällig " mithören kann.... und von Kosten auf ihn abwälzen besprechen... Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Pfändung wenn er wieder was verdient..... sowas wirkt Wunder ......

Dein Freund ist ganz schön unverschämt. Unter Freunden lügt man sich auch nicht an. Und jetzt versucht er noch, dich zu erpressen. Schöner Freund! Du hast schließlich auch nicht viel Geld, und er hat es wohl von vornherein darauf abgesehen, auf deine Kosten zu leben.

Ich würde wie folgt vorgehen:

  1. Besorge dir vom Vermieter, ohne dass dein Freund es mitbekommt, eine Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit.

  2. Such dir eine neue Wohnung

  3. Kündige und ziehe aus. Zahle nur noch deinen Mietanteil für die 3 Monate. Dem Vermieter kannst du Bescheid sagen, dass du nur noch deinen Anteil zahlst.

Wenn dein Freund der Kündigung nicht zustimmt, dann erhebe Klage, wie von selene8787 vorgeschlagen. Der Vermieter kann sowieso fristlos kündigen, wenn er 2 aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht bekommt und wird es auch tun, wenn er schlau ist. Und ich würde mich dann an deiner Stelle hüten, durch allzu schnelle Zahlung die Kündigung abzuwehren.

Es kann trotzdem sein, dass sich der Vermieter die entgangene Miete bei dir holt. Aber dann ist wenigstens ein Ende abzusehen - anders als wenn du dich ständig von deinem Mitbewohner beschwatzen lässt und immer weiter für ihn zahlst.

Und wenn dein Mitbewohner mit dem Studium fertig ist, würde ich mir auf jeden Fall die verauslagte Miete vom ihm zurückholen.

Kündige die Wohnung und ziehe aus. Das Geld ist dann zwar futsch aber du hast den Typen wenigstens los.

Da du unterschrieben hast kannst du auch kündigen. Ich würde es ihm aber nicht sagen, sonst haut er womöglich vor dir ab und du hast dann wirklich alle Kosten an der Backe. Das Geld das du vorgestreckt hast kannst du weiter von ihm einfordern wenn du beweisen kannst, dass du bisher alles bezahlt hast. Du hast ja den gemeinsamen Vertrag. Ob du das Geld bekommen wirst kommt drauf an wie stark du dich dafür engagierst. Z.B. Mit Anwalt etc.

Dann kann der Vermieter ja schauen ob er sich nicht doch um alle seine Mieter und deren Zahlungsmoral schauen sollte.

Du würdest deinem Freund damit auch helfen. Denn so muss er lernen für sich selbst Verantwortung zu übernehmen.

steinchen78  08.10.2014, 08:27

Er kann die Wohnung nicht kündigen das ist ja das Problem. Sein Freund müsste der Kündigung zustimmen. Das wird er aber warscheinlich nicht tun.

Alle WG-Bewohner unterschreiben gemeinsam einen einzigen Mietvertrag.

So haben alle die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter - ein fairer Deal. Aber das heißt auch: Mitgehangen, mitgefangen. Zahlt ein Kollege seine Miete nicht, muss die Gesamtheit dafür geradestehen. Der Vermieter kann sich das Geld für die komplette Wohnung von jedem Einzelnen holen. http://www.karriere.de/studium/damit-die-wg-nicht-zum-rechtsfall-wird-7163/

Schau mal hier nach...wenn du runter scrallst steht da "Kann man den bzw. die Mitmieter zur Zustimmung zwingen?

Es ist inzwischen in der Rechtsprechung (siehe nachstehende Urteile) anerkannt, dass der aus der Wohnung ausgezogene Mitmieter vom in der Wohnung verbliebenen Mitmieter die Zustimmung zur Kündigung (Mietrecht) des Mietverhältnisses verlangen kann. Nur damit kann er seine Haftung aus dem Mietverhältnis auch gegenüber dem Vermieter beenden. Verweigert der frühere Mitmieter die Zustimmung, so kann auch eine Klage auf Zustimmung erhoben werden. Das Urteil des Gerichts ersetzt dann die Zustimmung. Grundsätzlich ist bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag die Kündigung von allen Mietern zu unterschreiben (siehe oben). Die fehlende Unterschrift des Partners wird nun durch das Urteil ersetzt. Vom Urteil ist gleichzeitig mit der Kündigung dem Vermieter eine beglaubigte Kopie oder Ausfertigung zuzustellen. Es ist dringend zu empfehlen in solchen Fällen einen erfahrenen Rechtsanwalt (Mietrechtsspezialist oder auch Fachanwalt für Familienrecht) zu beauftragen. Zu beachten: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Mitmieter nicht - zum Beispiel im Rahmen einer Trennungsvereinbarung oder in einem Vertrag - zu einem anderen Verhalten verpflichtet hat." http://www.123recht.net/Gemeinsamen-Mietvertrag-einer-will-raus-__f435264.html