Aus WG ausziehen, trotz 3 Monatiger Kündigungsfrist und WG Auflösung?
Hallo zusammen, ich wohne momentan in einer WG seit Mitte August 2015 und möchte nun aus Beruflichen Gründen in den nächsten Wochen ausziehen. Jetzt ist es aber so, dass die WG gestern zum 31. Januar 2016 aufgelöst wurde. In der WG ist es allerdings auch so, dass man sich dort inzwischen gar nicht mehr wohlfühlen kann und das zusammenleben ein einziges gehetze ist, zudem sind dort auch Gewalt und Drogen im Spiel beim Hauptmieter, was ich vorher nicht wusste.
Meine Frage ist nun, komme ich aus dem Vertrag raus und kann ich ausziehen, trotz der 3 Montagen Kündigungsfrist?
Kleine Zusatzinfo: Habe den Vertrag mit dem Hauptmieter der Wohnung unterzeichnet.
3 Antworten
Klar kannst Du ausziehen ....die Miete für die 3 Monate aber musst Du bezahlen
Du kannst zwar ausziehen, aber der Mietvertrag bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bestehen, d.h., du musst trotz Auszug deine Miete zahlen.
Ihr habt einen Untermietvertrag abgeschlossen, der von beiden Seiten erfüllt werden muss.
Nur, wenn der Untermietvertrag ungültig wäre, weil der Hauptmieter ihn ohne die Zustimmung seines Vermieters zur Untervermietung abgeschlossen hatte, könnte er keine Forderungen an dich stellen.
Du könntest deine Miete ggf. um die "Betriebskosten reduzieren, die durch deinen Auszug für dich entfallen (dein Strom, Wasser ...)
Heißt quasi, dass ich dem Vermieter anbiete, dass ich weniger als die normale vereinbarte Miete zahle?
Okay, ich könnte also sagen, dass wenn der eig. Hauptvermieter des Hauses nichts von der Untermiete wusste, dass der Vertrag dann sowieso nichtig ist?
Die Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag für die ganze Wohnung geschlossen hat, ist der Hauptmieter der Wohnung - nur diese Person kann also die Wohnung komplett kündigen, haftet für die komplette Miete der Wohnung... und kann mit Zustimmung des Vermieters für die einzelnen Zimmer Untermietverträge abschließen....
Wenn du also mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag abgeschlossen hast, ist er also dein Vermieter... Nur mit ihm könntest du ggf. vereinbaren, weniger "Betriebskosten" zu zahlen, wenn du vor Ablauf der Kündigungsfrist des U ntermietvertrages ausziehst. (Mit dem Vermieter der Wohnung als solche hast du somit garnichts zu tun. ...)
Habe den Vertrag mit dem Hauptmieter der Wohnung unterzeichnet.
Mit ihm las Dein Vermieter oder mit ihm als gemeinsame Hauptmieter mit dem Vermieter?
Meine Frage ist nun, komme ich aus dem Vertrag raus und kann ich ausziehen, trotz der 3 Montagen Kündigungsfrist?
Ausziehen kannst Du wann Du willst. Ob Du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommst ist fraglich.
Störung des Hausfriedens wäre eine Möglichkeit. Dazu wäre aber eine vorherige Abmahnung nötig und erst im Wiederholungsfall käme eine fristlose Kündigung in Frage.
Wäre aber erst mal zu klären ob Du allein überhaupt kündigen kannst.
Warum sollte ich nicht alleine kündigen können?
Weil das nur die Partei Mieter als ganzes kann, nicht einzelne Personen davon.
Bist Du also einer von mehreren Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag gilt - Alle oder Keiner
und da gibt es keine Möglichkeit um die miete bzw früher rauszukommen, es sei denn der Vermieter stimmt zu?