Hilfebegleitung Jugendamt, Schweigepflichtsentbindung verweigern?
Hallo zusammen,
ich dachte, dass ich hier ewt. leute finde, die nciht gleich die Katze im Sack sieht wenn ich etwas bezüglich dem Jugendamt frage. Ich mache zur Zeit eine Scheidung durch und werde für Sorgerechtszwecke des Vaters dargestellt als wäre ich eine Rabenmutter. (Ich habe aber von einer Kinderärztin vom Gesundheitsamt schirftlich, dass mein Sohn normal entwickelt ist) Ich nehme eine Hilfebegleitung vom JA an um möglichen Komplikationen vor zu beugen.
Aber ich mache mir Sorgen, weil ich dem gesammtem Jugendamt nichtmal glaube, wenn sie behaupten dass sie gerade auf Toilette waren. Also garnicht. Das liegt auch an den Berichten im Netz.
Meine Frage dazu ist: MUSS ich die Ambulante Hilfe von der Schweigepflicht entbinden? Oder kann/darf ich das auch verweigern? Das möchte ich, damit jeder einzige Berricht über meine Hand weiter geleitet wird und nichts hinter meinem Rücken geschrieben und behauptet wird. Ich habe in der Hinsicht keinerlei Vertrauen. Las liegt auch daran, dass eine Dame vom Jugendamt dinge behauptet hat, die nur der halben Warheit entsprechen.
2 Antworten
selbst wenn du die schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibst, gehen die berichte nicht über "deine hand". wenn du dir sicher bist, daß nichts gegen dich spricht, ist es sogar von vorteil für dich, wenn du die schweigepflichtsentbindung unterschreibst.
das jugendamt hat viel erfahrung mit scheidungspaaren und erkennt auch, wenn einer der beiden ehepartner dem anderen eins reinwürgen will. je offener und aufgeschlossener du gegenüber dem jugendamt bist, desto besser sind deine chancen, das jugendamt auf deiner seite zu haben. damit zeigst du nämlich, daß du absolut NICHTS zu verbergen hast. alles gute
berate dies unbedingt mit deinem Scheidungsanwalt !! ob evtl eine Kinderpsychologin besser ist oder so .. mach nichts ohne deinen Anwalt in der Sache !
dürfen tust sicher, es ist nur die Frage, wie dir dieser Schritt wieder ausgelegt werden kann - daher frag ganz offen auch hier die Anwältin, lass dir Vorteile - und Nachteile erklären und entscheide dann erst.
Ja das ist mit meiner Anwältin berreits alles besprochen. ich frage mich nur ob ich verweigern darf eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben.
Aus Erfahrung von früher weiß ich, dass viele Dinge hinter meinem Rücken geschehen sind, darum geht es sonst nichts. ;-)
LG