Jugendamt schweigepflicht gegenüber Jobcenter
Guten Tag.. ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen unzwar hätte ich gerne gewusste ob das Jugendamt gegenüber des Jobcenters eine Schweigepflicht ohne meine Einverständnis hat? Ich hatte nämlich das böse erwachen dass ich zu einem Termin ins Jobcenter gekommen bin und dort mitgeteilt bekommen habe dass intime Angelegenheiten von mir übers Telefon vom Jugendamt weiter gegeben wurde. ich persönlich finde dies eine Frechheit auch wenn ich nichts zu verheimlichen habe hat man doch ein stück weit noch Privatsphäre oder liege ich dort falsch? Ich habe dem Jugendamt keine Erlaubnis gegeben um mit dritten drüber zu sprechen
3 Antworten
Guten Tag!
Selbstverständlich unterliegt die Mitarbeiterin des Jugendamtes der Schweigepflicht und ist von STGB §203 erfasst wenn sie unbefugt Informationen offenbart.
Allerdings hast du auch gegenüber dem Jobcenter Verpflichtungen konkrete und korrekte Angaben zu deinem wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen!
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Ja vielen dank, ich habe auch kein Problem beim jobcenter noch einmal alles zu erzählen jedoch kam ich dazu garnicht als ich rein kam sagte der herr zu mir ich brauch nichts mehr sagen er hat schon mit meinen barbeiter telefoniert und kennt die ganze geschichte
Diese Frage stelltest du vor ein paar Minuten schon mal. Was war an den Antworten mißverständlich? Du hast wahrscheinlich den Geburtsort mit dem Zeugungsort verwechselt. Man gibt ja schließlich nirgendwo an, in welchem Bett usw. das Kind gezeugt wurde. Das JA darf dem Job-Center Auskünfte erteilen. Aber nicht über den "Zeugungsort" deines Kindes.
Das JA wird dem Job-Center mitgeteilt haben, daß der Vater als unbekannt eingetragen ist. Die werde sich bestimmt nicht darüber unterhalten haben, wie zum Geschlechtsverkehr kam usw.. Man sagt ja oft lapidar dahin "Schon gut, ich kenne die ganze Geschichte", wenn man die benötigten Infos hat. Es ist natürlich unangenehm, mit einem solchen Satz empfangen zu werden.
In vielen Ämtern sitzen Jugendamt und Arbeitsamt im gleichen Haus und bilden auch oft gemeisame Teams. Innerhalb des Teams dürfen Infos weitergegeben werden, ebenfalls innerhalb eines Hauses. Oftmals nutzen die Mitarbeiter auch das gleiche PC-System und können auf Klientenbezogene Daten gemeinsam zugreifen. Auch wenn es sich für dich echt beschissen anfühlt ist das trotzdem oft rechtlich ok.
hust
Das es so läuft ist mir bekannt, nur würde mich mal interessieren, was der Datenschutz dazu sagt.
war keine Absicht dass doppelt zu fragen konnte die erste frage vorhin nicht finden :S Und es ginf nicht um in welchen Bett sondern er wollte wissen in welcher Stadt wo und wann ich den vater kennengelernt habe und wie es dazu kam dass wir Geschlechtsverkehr hatten und dieses hat er beim Jobcenter per Telefon erzählt .. im Gegenteil war ihm der Geburtsort vollkommen egal