Hilfe. Probleme auf Arbeit?

1 Antwort

In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht; d. h. es kann Dir im Grunde problemlos gekündigt werden; die Probezeit ist dabei lediglich von Bedeutung, daß nach der Probezeit, sofern sie weniger als 6 Monate betragen sollte, die gesetzliche/vertragliche/tarifliche Kündigungsfrist eingehalten werden muß und nicht die verkürzte Kündigungsfrist.

Häufige/mehrere Kassenfehlbestände könnten sicherlich dazu führen, daß der ArbG den Eindruck gewinnen kann, daß man nicht sorgfältig genug arbeitet - daher steht die Möglichkeit einer Kündigung natürlich in den ersten 6 Monaten immer latent im Raum.

Ein verantwortungsbewußter Arbeitgeber würde sich aber vor einer Kündigung mit Dir unterhalten und versuchen die Ursachen zu ergründen - es kommt hier auf die Haltung der Filialleitung an...

Daß es an einer Supermarktkasse immer einmal zu Kassendifferenzen kommen kann, ist normal und nicht generell auszuschließen.