Hilfe ich bekomme keine mietschuldenfreiheitserklärung

7 Antworten

Da du wohl keine Mietschulden hast, ist er dazu verpflichtet, dir so eine bescheinigung auszufüllen. Auch wenn die Miete nicht " Pünktlich" da war, aber wichtig ist, das sie Überwiesen wurde. Ich kenne das, habe teilweise selbst das Problem, weil das Gehalt gar nicht ehr drauf ist. Aber deswegen habe ich noch lange keine Mietschulden. Meine frage wäre auch noch, warum er dich Gekündigt hat? Weil für einen Vermieter ist das gar nicht so einfach, seine Mieter zu Kündigen.

anitari  10.11.2012, 19:23

ist er dazu verpflichtet, dir so eine bescheinigung auszufüllen.

Ist er nicht.

johnnymcmuff  10.11.2012, 20:55

Ich kenne das, habe teilweise selbst das Problem, weil das Gehalt gar nicht ehr drauf ist. Aber deswegen habe ich noch lange keine Mietschulden. Meine frage wäre auch noch, warum er dich Gekündigt hat? Weil für einen Vermieter ist das gar nicht so einfach, seine Mieter zu Kündigen.

Das ist falsch, denn ständig verspätete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zu kündigen, dass muss er nicht hinnehmen.

BGH, Urt. v. 11.01.2006, VIII ZR 364/04

Nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jede Partei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Eine fristgerechte, ordentliche Kündigung ist wegen schuldhafter, nicht unerheblicher Vertragsverletzungen des Mieters möglich. Hier kommen auch Pflichtverstöße von geringerem Gewicht in Betracht, als dies im Rahmen des § 543 Abs. 1 BGB erforderlich ist. Es ist insbesondere nicht zu verlangen, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Fraglich ist, ob bzw. wann vor diesem Hintergrund wegen unpünktlicher Miet-zahlungen gekündigt werden kann.

Fall: Der Mieter zahlt die Miete über Jahre hinweg stets zu spät und gerät schließlich mit fast zwei Monatsmieten in Rückstand, so dass der Vermieter ihm die Kündigung androht. Nach Ausgleich des Rückstandes beanstandet der Vermieter nochmals die fortgesetzt unpünktliche Zahlungsweise des Mieters und droht erneut mit der fristlosen Kündigung. Schon die nächst fällige Miete wird wieder vierzehn Tage zu spät bezahlt. Der Vermieter kündigt fristlos und hilfsweise ordentlich und klagt auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Amtsgericht und Landgericht weisen die Klage ab. Entscheidung:

Mit Urteil vom 11.01.2006 hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und zur Begründung folgendes ausgeführt:

Zahlt der Mieter trotz einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung auch nur ein einziges Mal erneut verspätet, kann das eine Kündigung des Vermieters rechtfertigen.

AndyundManu  10.11.2012, 21:08
@johnnymcmuff

Naja, dann würde ich mir den, von dir Kopierten satz, selbst noch mal durchlesen. Da steht nähmlich, das der Mieter 2 Monate im Rückstand war.

bwhoch2  10.11.2012, 21:31
@AndyundManu

Fakt ist, dass es der Vermieter nicht hinnehmen muss, wenn die Mieter häufig zu spät kommt. Er darf es andererseits aber auch nicht zur Gewohnheit werden lassen. Deshalb am besten schon bei der ersten Verspätung den Mieter anschreiben und auf die Vertragspflichten hinweisen. Verspäteter Gehaltseingang ist kein Grund. Schließlich gibt es normalerweise einen Dispokredit und da man weiß, dass und wann die Miete fällig ist, kann man sich darauf einstellen. Sollte es aus irgendeinem Grund mal nicht klappen, frühzeitig mit dem Vermieter sprechen und ggf. ein anderes Ziel ausmachen. Ist der Vermieter nicht einverstanden, dann woanders das fehlende Geld besorgen. Ggf. beim Arbeitgeber um Vorschuss bitten. Der Vermieter muss nicht Bank spielen. Wenn trotz Hinweisen des Vermieters und ggf. sogar Abmahnungen dennoch nicht regelmäßig der Termin zur Zahlung eingehalten wird, ist die fristlose Kündigung gestattet. Da wird jedes Gericht zustimmen, denn es handelt sich um ständige einseitige Vetragsverletzungen.

johnnymcmuff  11.11.2012, 00:51
@AndyundManu

Da steht nähmlich, das der Mieter 2 Monate im Rückstand war.

Hab ich gelesen, spielt aber keine Rolle, ständige verspätete Mietzahlung muss der Vermieter nicht hinnehmen, da gibt es auch einige Urteile zu.

Es kommt vor allem darauf an, was in der MIetschuldenfreiheiserklärung drin steht. Wenn da nur drin steht, dass es keine Mietrückstände gibt, braucht sich der Vermieter nicht zu sperren. Tut er es doch, ist es seine Sache. Kein Vermieter ist verpflichtet, so ein Dokument auszustellen. Ohne das Dokument am besten fein säuberlich Deine Kontoauszüge des vergangenen Mietzeitraums fein säuberlich kopieren. Lieber ehrlich dem neuen Vermieter zeigen, dass immer bezahlt wurde, wenn auch manchmal zu spät, als irgendwas vorlügen, was dann spätestens bei der ersten Verspätung doch igendwie raus kommt.

Es ist zu bescheinigen, dass du keine Mietschulden hast, nicht mehr und nicht weniger, nur ist der V. leider nicht verpfl., dir eine Bescheinigung des Inhaltes auszustellen. Ich rate zu folgendem: Sprich persönlich mit dem Vermieter und mache ihm klar, dass du ohne diese B. keine Wohnun g bekommst und du deshalb der Kündigung aus Härtegründen (Schwangerschaft) >> § 574 BGB, widersprechen wirst (müsstest du alsbald tun!). Dann zöge sich die ganze Angelegenheit mindestens 6 Monate hin, möglicherweise noch länger bis er dich aus der Wohnung raus hat. Es wäre doch demzufolge für ihn aus diesem Grund vorteilhaft, dir das zu unterschreiben ("Meine Mieterin, Frau xyz hat per .... keine Mietschulden"). Ich meine, das ist einen Versuch wert.

Viel Glück und fg vom *albatros***

Und zwar habe meine Miete jeden Monat bezahlt nur nicht immer pünktlich zum 5.

Sie haben die Miete nicht pünktlich gezahlt, denn laut BGB ist die Miete zum dritten Werktag eines Monats fällig.

§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht.

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Natürlich können Vermieter und Mieter individuelle Vereinbarungen treffen.

Sollten Sie also keine Vereinbarung mit dem Vermieter haben, dann haben Sie regelmäßig die Miete zu spät gezahlt.

habe aber jetzt die Kündigung erhalten zum 1.1.2013

Was wurde denn als Kündigungsgrund angegeben, wenn ich fragen darf?

Ver mieter sind lt. BGH grundsätzlich nicht verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Da kannst ersatzweise anhand deiner Überweisungsbelege deine pünktl. Zahlungen nachweisen.

johnnymcmuff  11.11.2012, 14:35

Da kannst ersatzweise anhand deiner Überweisungsbelege deine pünktl. Zahlungen nachweisen.

Zahlungen wurden nicht pünktlich gezahlt

Und zwar habe meine Miete jeden Monat bezahlt nur nicht immer pünktlich zum 5.

albatros  11.11.2012, 16:39
@johnnymcmuff

Den Satz hab ich glatt übersehen.