Fristlose Kündigung trotz pünktlicher Mietzahlung!

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Bei einer gerechtfertigten Kündigung (beweisbare Beleidigung und/oder Bedrohung des Vermieters wäre das nach Rechtsprechung) müsste dem Mieter eine angemessene Frist von ca. 2 Wochen zugestanden werden.

Fristlose Kündigung geht gar nicht, wenn kein Grund vorliegt. Und wenn müsste er dich erstmal abmahnen, wenn dich daneben benommen hättest. also einen monat müsste er dir auf jedenfall geben, wenn kein richtiger Grund besteht. Selbst wenn er die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt. Les dir dazu mal die Seite vom Mieterbund durch. Man muss sich nicht alles gefallen lassen

also einen monat müsste er dir auf jedenfall geben, wenn kein richtiger Grund besteht.

Der vermieter muss bis auf eine Ausnahme einen Grund angeben(siehe mein Beitrag.)

Selbst wenn eine Kündigung rechtens ist, zählt dann entweder die vereinbarte und hoffentlich wirksame Kündigungsfrist oder die Gesetzliche.

Nur mal als Info.

@johnnymcmuff

Bei einer fristlosen Kündigung kann keine Kündigungsfrist vereinbart werden. Der Vermieter kann aber der gekündigten Mieterpartei eine kurz bemessene Frist zum Ausziehen gestatten.

Ohne Grund geht eine Kündigung seitens des VM gar nicht.

@anitari

Er ist Alkoholiker und mag keine Ausländer und Raucher. Er hat mit einem älteren Ehepaar im Haus auch Stress, aber da die schon seid 20 Jahren in dem Haus wohnen kann und wird er die nicht rauswerfen. Aber er sagte zu mir, dass es Zeit wäre wenn sie weg wären ( in ein Heim), da er die Wohnung neu renovieren will und teurer vermieten möchte. Nur die Alten Herrschaften tun ihm den Gefallen nicht.

@Rottenmaier

Schon mal Danke für eure Antworten !!!!!!

Ich habe immer meine Miete pünktlich bezahlt auch im Dezember. Gestern Abend habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ich habe keine Mietrückstände. Wann muss ich ausziehen und wieviel Miete vom Dezember bekomme ich wieder. Ich werde morgen eine neue Wohnung ansehn und wenn es klappt, übermorgen umziehen.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherge Abmahnung ist in den meisten Fällen unwirksam.

Eine Kündigung ohne Angabe des Grundes ist bis auf eine Ausnahme unwirksam.

Die Ausnahme:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist. (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung

MfG

Johnny

Eine fristlose Kündigung wäre hier mit diesem Grund unwirksam.

@albatros

Eine fristlose Kündigung wäre hier mit diesem Grund unwirksam.

Ich habe ja auch nur gesxchrieben, wann eine Kündigung ohne Grund wirksam wäre.

Das eine fristlose Kündigung eines Grundes bedarf und der von mir genannte Sonderfall hier nicht zutrifft ist mir klar.

Was ist denn als Grund für die Kündigung angegeben?

Wann muss ich ausziehen

Gar nicht wenn die Kündigung unwirksam ist.

und wieviel Miete vom Dezember bekomme ich wieder

Wenn die Kündigung wirksam sein sollte, gar keine. Im Gegenteil, Du müßtest noch für bis zu 3 Monate Mietausfallentschädigung zahlen.

Ich werde morgen eine neue Wohnung ansehn und wenn es klappt, übermorgen umziehen.

Na was für ein Zufall.

Mir wurde zum 2. mal eine neue Jaens aus dem Wäschekeller entwendet, daraufhin ist mein Mann zum Vermieter und hat ihn gefragt, wie so etwas passieren kann, da unser Haus nur unsere Mieter und Handwerker herein kommen. Zu dieser Zeit waren Handwerker für die Heizung im Keller, die der Eigentümer selbst bestellt hatte. Er streitet es aber ab, da ständig irgendwelche Handwerker von ihm hier sind. Darauf hin fing er im betrunkenen zustand an mein Mann zu beschimpfen, ein Wort gab das Andere und er fühlte sich wohl bedroht von meinem Mann, da er lauter wurde und gut 2 Meter groß ist. Ich bin dazu gekommen und habe mein Mann rauf geholt. Später stand die Polizei vor der Tür, mein Mann soll ihn bedroht haben. Ha,ha,ha. Selbst die Polizei hat uns gefragt, ob der Vermieter öfter mal was trinkt , da er eine Alkohlfahne hatte und sie fragten uns, ob es sein kann, dass der Vermiete Angst vor mein Mann hätte weil er so groß sei. Das spricht doch für sich.. Die Polizei sagte noch, dass das Verfahren sowieso eingestellt würde. Darauf hin habe ich 2 Stunden später die Kündigung im Briefkasten. Wegen Beleidigung und tätlichen Angriff. Fakt ist : Mein Vermieter mag keine Ausländer und keine Raucher und beides ist mein Mann. Egal, wir wollten sowieso im nächsten Jahr ausziehen. Ist halt nur die Frage: Wenn ich bis zum 15 raus bin, bekomme ich die hälfte der Dezember Miete zurück ???

@Rottenmaier

Wenn ich bis zum 15 raus bin, bekomme ich die hälfte der Dezember Miete zurück ???

Die Rechtslage habe ich ja schon erklärt.

Ich glaube kaum das sich der Vermieter in irgend einer Weise kulant erweist.