hilfe bin in mein vermieter verliebt

6 Antworten

Das Jobcenter wird froh sein, denn es müßte nicht mehr für deine Miete aufkommen.

Bettina, zunächsteinmal wäre es ganz schön, wenn du dich etwas klarer ausdrücken würdest, damit die user eine angemessene Antwort geben können. Du wohnst in seinem Haus und mietest eine Wohnung (unten oder oben ist völlig unwichtig). Dafür kommt nun das "Amt" auf. Wenn ihr zusammenzieht oder er nicht mehr ordnungsgemäß dein Mieter ist, dann teilst du das dem Amt mit und die werden dir schon sagen, was du angeben mußt. Und auf der Grundlage werden deine Sozialleistungen neu berechnet. Dann bilden du und dein Freund eine Bedarfsgemeinschaft und der Satz ändert sich.

Dass du in ihn verliebt ist, ist völlig irrelevant. Ihr soltest nur nicht betrügen, indem er die Miete einfach so vom Jobcenter einkassiert, obwohl du de facto keine Mieterin bist, sondern "Mitbewohnerin".

Wieso sollten die Ärger machen? Du müßtest die Veränderung bekannt geben und evtl. seine Einkünfte dort vorlegen. Könnte sein, dass es weniger Geld für dich gibt, mehr aber auch nicht.

Bettina15 
Fragesteller
 29.08.2014, 13:28

das hatte ich auch vor blos weil ich mit mein vermiter zusamm bin das ich jetzt alles zurückzahlen mus bin erst seit kurzem mit ihm zusammen

Gugu77  29.08.2014, 13:37
@Bettina15

Das spielt keine Rolle, ob du mit ihm "Zusammen" bist. Wenn du eine Wohnung bei ihm mietest als Mieterin mit Mietvertrag, dann hast du doch wohl die Miete vom Jobcenter zuschusst bekommen. Wird die Wohnung nicht mehr von dir ordnungsgemäß gemietet und ihr zieht zusammen als Hausgemeinschaft, ändern sich deine Mietverhältnisse, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft un deine Bezüge werden neu berechnen.

Sei mir nicht böse, aber du drückst dich in deiner Frage unklar aus, da ist es schwer eine konkrte antwort zu geben. Verwirrend kommt die andere Frage hinzu vom Oktober. das ist dann eine andere Person.

Gebe doch einfach jetzt an, wie deine Wohnlage nun jetzt ist und dann wird das neu berechnet.

Wenn ihr zusammen zieht kann es passieren,dass deine Leistungen gekürzt werden,je nach seinem Verdienst.

schwarzwaldkarl  29.08.2014, 13:27

sie wohnen doch schon seit Oktober 2013 unter einem Dach ;-)

http://www.gutefrage.net/frage/insolwenz-und-heiraten

Peter501  29.08.2014, 13:32
@schwarzwaldkarl

Unter einem Dach ist richtig aber soweit ich erkennen kann nicht in ein und der selben Wohnung.

Bettina15 
Fragesteller
 29.08.2014, 13:39
@schwarzwaldkarl

ja das stimmt aber nicht in seinem haus sondern in der anderen wohnung

Gugu77  29.08.2014, 13:45
@Bettina15

??? Dann zieht ihr halt zusammen und du gibst das an. rückwirkend brauchst du nicht zurückzuzahlen, nur weil du verliebt warst. War das deine Frage???

schwarzwaldkarl  29.08.2014, 13:55
@Peter501

@ Peter501 sagen wir mal so, nachdem die Beiden schon im Oktober 2013 wussten, dass sie 2014 heiraten möchten, liegt es auf der Hand, dass sie die ganze Zeit getrennte Wohnungen und getrennte Betten hatten... ;-)

Bettina15 
Fragesteller
 29.08.2014, 14:57
@schwarzwaldkarl

stimmt danke so ist es auch

Sie dürfen lieben, wen und wo immer Sie wollen; dies innerhalb Ihrer vier Wände und auch außerhalb! Nur wenn Sie Ihre Wohnung einmal aufgeben sollten, dann müssen Sie dies natürlich dem Jobcenter mitteilen, damit Sie sich nicht strafbar machen, indem Sie Leistungen beziehen, die Ihnen nicht mehr zustehen!