Jobcenter möchte nicht Miete auf mein Konto überweisen, kann man dagegen vorgehen ?

5 Antworten

Da kann etwas nicht korrekt sein !

Anders herum wird dann eher ein Schuh daraus,im Regelfall werden die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) immer an den Leistungsempfänger überwiesen.

Nur wenn es sich um junge Erwachsene unter 25 handelt bzw.auch über 25 wenn es dann eine Sanktion von 100 % geben würde oder man es von sich aus beantragen würde,können diese Leistungen auch direkt an den Vermieter bzw. Versorger gehen.

Ich denke mal das du hier nicht alles erzählt bzw.geschrieben hast und wenn doch,dann würde ich die nette Dame mal nach dem Grund ihrer Handlung fragen und auf was sie sich denn dann beruft,wenn es keinen oben genannten Grund gibt.

Das Jobcenter muss die Miete nicht auf dein Konto überweisen und hat das Recht dass sie direkt an den Vermieter geht. Dagegen vorgehen kannst du natürlich nicht, darauf hast du kein Anrecht (ich finde ja du solltest dankbar dafür sein dass jemand deine Miete bezahlt...du versuchst hier wohl eher den Vermieter zu täuschen und hast ihm das mit den Jobcenterzahlungen verschwiegen)

Wird oft gemacht bei Personen unter 25 und wenn in der Vergangenheit Mietrückstände aufgetreten sind.

Bin über 25 der Vermieter sagte mir das er wegen dem Jobcenter einer Familie kündigen musste da das Jobcenter immer die Miete spät gezahlt hat deswegen würde er nur noch so vermieten das ihm der Mieter direkt die Miete zahlt

@Nigol224

Was bringt es deinem Vermieter,wenn er darauf besteht das er eine Einzugsermächtigung der Miete von dir hat ?

Dann bucht er wie vorgesehen die Miete von deinem Konto ab und wenn dein Konto nicht gedeckt ist wird es zurück gebucht und er hat wieder keine Miete.

Also ganz egal ob das Jobcenter die Miete nicht pünktlich überweist oder du keine Leistungen bekommen würdest,weil du z.B. eine Sanktion bekommen hast und das erst klären musst,der Vermieter stünde ohne Miete da.

Ich war im Dezember als Begleitperson mit einem Jugendlichen beim Jobcenter bei mir im Bezirk & da hat es mir die Sachbearbeiterin genau andersrum erklärt.

In der Regel überweisen sie die KdU an den Leistungsempfänger, damit der seine Miete selbst zahlen kann, es bestehe ja auch ein Vertragsverhältnis Mieter - Vermieter & nicht Vermieter - Jobcenter.

Eine direkte Zahlung an den Vermieter müsse man dagegen extra beantragen, was aber problemlos möglich sei. Das Jobcenter bei uns rät bei u25 oder falls es in der Vergangenheit zu Mietrückständen gekommen ist, aber dazu die Miete direkt an Vermieter zu überweisen.

Ob das jetzt nur bei uns im Bezirk so läuft oder überregional, kann ich Dir nicht beantworten.

Ich sehe bei der Sachbearbeiterin aber eigentlich keine rechtliche Handhabe für ihr Verhalten. Da würde ich an Deiner Stelle auf eine schrifltiche Begründung mit Rechtsfolgen bestehen.

Du bekommst nie die miete aufs konto das geht immer direkt aufs konto dessen vermieters

Nein bekannte von mir bekommen die Miete aufs Konto überwiesen die sind beim selben Jobcenter sogar nur bei ner anderen Sachbearbeiterin

kann nicht sein. geh zu der Sachbearbeiterin und lass dich aufklären

@KaiSel09

Bekomme meine Miete selbst vom Jobcenter monat für Monat auf mein eigenes Konto. Also was redest du da?