Nebenberuflich Selbstständig im Beschäftigungsverbot

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Beschäftigungsverbot gilt nicht für Selbstständige. Ebenso das Mutterschutzgesetz nicht. Du solltest dir sicherheitshalber die Nebentätigkeit vom ArbG genehmigen lassen oder ihn zumindest informieren.

ich denke das ist nicht möglich, denn du bekommst das Beschäftigungsverbot weil dein Kind und du gefährdet sind.

Von einem individuellen Beschäftigungsverbot habe ich noch nie etwas gehört.

Und du musst deine Selbstständigkeit ja auch deinem Arbeitgeber melden, und ich weiß nicht was der davon halten soll..

Trotzdem alles Gute.. :)

ralosaviv  14.09.2012, 22:07
Von einem individuellen Beschäftigungsverbot habe ich noch nie etwas gehört. 

Ja, das merkt man.