HGB zititeren

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Für Gesetze gibt es keinen "Herausgeber" oder "Autor", deshalb schreibt man da keinen Namen dran.

Im Text selbst erscheint z.B. nur die Angabe "§ 17 II HGB" bzw. "§ 17 Abs. 2 HGB". Die vollständige Angabe im Literaturverzeichnis oder in der ersten Fußnote, in der du dich auf das HGB beziehst, lautet:

"Handelsgesetzbuch (HGB) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) geändert worden ist"

In diesem Beispiel handelt es sich um die aktuelle Fassung des HGB. Je nachdem, welche Fassung du verwendet hast, müsstest du die Angabe anpassen. Normalerweise steht die entsprechende Angabe ganz am Anfang des Gesetzes.

Hinweis auf HGB § ist ausreichend und klar. Das Handelsgesetzbuch hat keinen Herausgeber den du nennen müßtest.