Schutzvorschriften BGB - Kaufleute?

2 Antworten

Mit Schutzvorschriften sind gewisse Paragraphen gemeint die den Verbraucher schützen sollen. Ein Kaufmann nach dem § 1 HGB kann man nicht als Verbraucher zählen und daher gelten diese Schutzvorschriften nicht.

Einige Beispiele für solche Schutzvorschriften welche nicht für Kaufleute gelten:

  • Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB)
  • Unbestellte Leistungen (§ 241a BGB)
  • Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB)

    Eben alle Paragraphen die dem Schutz des Verbrauchers dienen, wenn du da ein bisschen überlegst fällt dir mit Sicherheit noch ein bisschen mehr ein. ;)

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verbraucher grundsätzlich naive Dummerchen sind, die man vor den bösen, durchtriebenen Unternehmern beschützen muss. Das ganze Verbraucherrecht basiert darauf (vgl. z.B. § 474 BGB).

Unternehmer sind ja schließlich mit allen Wassern gewaschen, die brauchen diesen Schutz nicht.

Sehr gute Antwort, weiter so.