Helplings Reinigungsfirma bezahlt nicht, was tun?

4 Antworten

Wenn du nicht zufriedenstellend gearbeitet hast, darf die Firma dich abmahnen, nach mehreren Abmahnungen auch entlassen. Ob sie dir tatsächlich den Lohn kürzen dürfen, weiß ich nicht genau. Da solltest du dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.

Aber dass sie dich gar nicht bezahlen, mit der Begründung "der Kunde zahlt nicht" - das geht gar nicht! Wenn der Kunde nicht zahlt, ist das das Risiko der Firma, nicht deins. Und wenn sie ein dubioses Inkassounternehmen auf den Kunden ansetzen, das in der Versenkung verschwindet, ist das ebenfalls nicht dein Problem.

Um wie viel Geld geht es denn? Wenn du meinst, es lohnt sich oder du möchtest aus Prinzip, dass diese Firma nicht mit ihren dubiosen Methoden davon kommt, kannst du Klage beim Arbeitsgericht erheben. Du kannst die Firma auch beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden!

Als Putzkraft braucht man nur dann einen Gewerbeschein, wenn man sich selbständig machen will mit einer eigenen Reinigungsfirma. Es gibt Firmen, die hätten das gern... dann können sie dich als Subunternehmer beauftragen und du trägst alle oben genannten Risiken selber. Würde ich nicht machen und musst du auch nicht.

putzfee1  02.06.2016, 17:12

Ich habe gerade mal etwas im Internet nachgeschaut, was die Firma "Helplings" betrifft. Das ist ja gar keine Gebäudereinigungsfirma, sondern nur eine Arbeitsvermittlung für Reinigungskräfte. Haben die dir das bei der Einstellung nicht gesagt? Da arbeitest du tatsächlich auf eigene Rechnung und brauchst vermutlich auch einen Gewerbeschein. Das verändert die Sachlage allerdings enorm.

Trotzdem hat die Firma ganz allgemein keinen guten Ruf und arbeitet sehr wohl mit dubiosen Methoden.

Vielleicht solltest du das alles doch mal besser mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Die Frage ist: Hast du irgendwas schriftliches wo drin zu entnehmen ist das diese firma dir dein Geld zu geben hat?! alles genau geprüft vorher? auch das gute alte kleingedruckte.  Wenn das alles wasserdicht ist, würde ich dieser Firma ein schrieben zukommen lassen mit Aufforderung zur bezahlung des Geldes, setz ne frist von 1-2 wochen. wenn diese nicht reagieren... könnte man eventuell einen Anwalt einschalten aber wegen 20€ wird glaub ich alles in dieser richtung als "geringfügig" abgestempelt.... realistisch gesehen wird da bei dir leider nichts rumkommen.

Helplings stellt keine Reinigungskräfte ein, sondern ist nur Vermittler. Das Unternehmen gehört zu Rocket Internet, von dem z. B. auch Zalando gegründet wurde und deren Gründer die Samwer-Brüder z. B. auch Jamba gegründet hatten.

Fällt dir was auf? All diese "Projekte" stehen in dem Ruf, an der ein oder anderen Stelle nicht ganz koscher zu handeln. Wenn Du wissen möchtest, mit wem Du es da zu tun hast, schaue dir mal den Wikipedia-Beitrag zu "Rocket Internet" und Zalando an. Ggf. findet auch auch noch die ARD-Sendung "die große Samwer-Show.

Auch das von dir beschriebene Szenario kommt mir aus den Medien bekannt vor. Ich rate dir bei einem Anwalt eine Erstberatung zu machen. Kostet nicht viel (ggf. sogar kostenlos). Je nach deiner finanziellen Lage kannst Du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Antwort auf meine eigene Frage. Unglaublich. Anders gesagt: Helpling bekommt sein Geld und ich gehe leer aus. Das hat mir die Firma geschrieben:

Sehr geehrter Herr Reinhold Henkelmann,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass der noch ausstehende Betrag von 29,80 €, welcher noch immer nicht von Ihrem Kunden Andreas Giese bezahlt worden ist.

Hiermit verweisen wir noch einmal auf den zwischen uns und Ihnen geschlossenen Kooperationsvertrag, §8 ZAHLUNGSABWICKLUNG, PROVISION; Absatz: 5

5. Wird eine zwischen Reinigungskraft und Kunde vereinbarte Reinigungsleistung durch einen von der
Reinigungskraft zu vertretenden Umstand nicht durchgeführt und zahlt der Kunde deshalb nicht, bleibt der
Provisionsanspruch von Helpling in voller Höhe erhalten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde die
Zahlung aufgrund mangelhafter Ausführung der Reinigungsleistung verweigert oder die Vergütung grundlos
nicht bezahlt. Die Durchsetzung nicht bezahlter Vergütungen ist Sache der Reinigungskraft.

Viele Grüße / Best regards

 

Marie - Helpling Team

Ifm001  05.06.2016, 13:11

Ja ... was sie nicht schreiben ist, dass helplings in der Nachweispflicht ist. Genau über diese Machart eines Putzportal wurde auch schonmal in einer Reportage berichtet (weiss leider nicht mehr, welche Sendung und auch nicht welches Portal). Wie gesagt, nehme dir einen Anwalt.