Heizungsleitung Gewährleistung?

6 Antworten

Meines Wissens greift hier nicht die Gewährleistung!

Es müsste die Haftung für versteckte Baumängel von 30 Jahren gelten! Und auch der erhöhte Wasserverlust (Frisch- u. Abwasser) müsste als schadensbedingt ersatzpflichtig sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ecke7291 
Fragesteller
 08.08.2018, 19:37

Danke für deine Antwort.

Die Kupferrohre sind umhüllt mit einer Dämmung die grau ist.

Schön, aber nutzlos hinsichtlich Korrosion.

Laut dem Gutachter meiner Versicherung ist es nicht erlaubt Kupferrohre im Erdreich zu verlegen ausser sie sind vor Wasser von außen geschützt.

Das ist korrekt. Notwendig wäre hier ein "Korrosionsschutz durch eine werkseitige Kunststoffummantelung nach DIN EN 13349 [5] in der Beanspruchungsklasse B in den Anforderungen nach DIN 30672" (Quelle: https://www.sbz-monteur.de/2013/03/26/gar-nicht-ohne/ ). Hier liegt eindeutig ein Montage- respektive Planungsfehler vor.

Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen von der Heizungsfirma sie wollen die arbeiten bezahlt haben. Es War doch deren Fehler oder sehe ich das falsch. Kann mir da jemand weiter helfen? Gewährleistung sind doch 5 Jahre.

Zu prüfen wäre hier, inwieweit Gewährleistungsansprüche tatsächlich bestehen respektive gegen wen. Die Hinzuziehung eines Anwalts dürfte für die anstehenden Diskussionen mit der Fachfirma wohl sehr ratsam sein; hier ist u.a. zu prüfen, ob hier Gewährleistung nach VOB im Vertrag inkludiert wurde oder nicht, und ob die Fachfirma auch die Anlage projektiert hat oder nur ein Angebot abngegeben hat auf eine bestehende Ausschreibung usw.

Gegenfrage: Wann genau erfolgte denn die Abnahme der Leistungen?

Ecke7291 
Fragesteller
 08.08.2018, 18:40

Die Schlussrechnung War am 01.09.2013.

FordPrefect  09.08.2018, 08:14
@Ecke7291

Das Datum der Schlussrechnung ist aber nicht das Datum der Abnahme. Die Abnahme ist im Regelfall Voraussetzung für die Schlussrechnung. Also - wann genau wurde die Abnahme durchgeführt? Darüber muss es entweder ein Protokoll oder eine Aktennotiz geben. Ggfs. steht das auch im Rechnungstext.

Die mangelhafte Ausführung hättest du damals reklamieren müssen. Wie lange die Gewährleistung gilt. kannst du in der VOB nachlesen.

FordPrefect  08.08.2018, 18:04
Die mangelhafte Ausführung hättest du damals reklamieren müssen.

Reklamieren kann er innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Abnahme immer. Die eigentliche Frage ist also, wie das der Bauherr hätte wissen sollen, bzw. wer für die fehlerhafte Konzeption verantwortlich war. Es scheint jetzt doch etwas übertrieben, von jedem Bauherrn zu verlangen, er müsse alls relevanten DIN Normen aus dem FF beherrschen.

DerHans  08.08.2018, 18:08
@FordPrefect

Dafür gibt es ja wohl einen Bauleiter. Außerdem wird eine Heizungsanlage ja "abgenommen" Wenn das nicht geschehen ist., sieht das schwer nach "Schwarzarbeit" aus.

Ecke7291 
Fragesteller
 08.08.2018, 18:37
@DerHans

Natürlich wurde die Anlage auch abgenommen alles hat ja auch funktioniert. Druck War auch mehrere Tage drauf.

FordPrefect  09.08.2018, 08:17
@DerHans
Dafür gibt es ja wohl einen Bauleiter.

Das war hier wohl der Bauherr selbst. Zumindest legt das das Posting des OP nahe, denn sonst würde er sich wohl an den wenden. Richtig ist natürlich, dass das ein Grundsatzproblem bei Bauleitung durch Nichtfachleute tangiert. Das ändert aber nichts daran, dass primär zu klären wäre, wer diese Anlage so konzipiert hat. Das kann, muss aber nicht der Fachbetrieb gewesen sein. Und selbst wenn, wäre zu prüfen, ob der Betrieb auf die Risiken der Korrosion hingewiesen hat, aber ggfs. durch den Auftraggeber explizit eine andere Lösung gewünscht war etc.pp. Ganz so simpel ist das eben nicht.

Ecke7291 
Fragesteller
 08.08.2018, 18:34

Ich wusste ja das die Leitungen durch das Erdreich führen. Woher sollte ich denn wissen das es nicht Fachgerecht ist? Wie oben geschrieben wurde das von einer Fachfirma alles gemacht mit RECHNUNG natürlich.

Welche Gewährleistung liegt denn überhaupt vor?

nach BGB oder nach VOB?

Zur Gewährleistung hast du ja schon die Antwort von FordPrefect erhalten.

Was mich allerdings an deinem Text stört:

Meine Versicherung hat meinen schaden ersetzt und die Fachfirma hat die Kupferrohre auch durch Kunststoffrohre getauscht.

Wer hat dieser Fachfirma einen Auftrag erteilt? Und wie wurde er erteilt?

Und welche Kosten hat denn die Versicherung übernommen?

Ecke7291 
Fragesteller
 09.08.2018, 23:42

Also meine Versicherung hat den Wasserverlust ersetzt die Tiefbauarbeiten und fließen arbeiten. sie haben aber nicht die Rechnung von der Firma bezahlt die die Leitungen getauscht haben. Die Versicherung meinte das es auf Gewährleistung läuft.

Ich habe der Firma Bescheid gegeben das hier ein Fehler von denen vorliegt und dann haben sie es auch gemacht nach langen hin und her diskutieren. Wüsste ich das dafür auch eine Rechnung kommt hätte ich denen den Auftrag nicht gegeben. Dachte das läuft über Gewährleistung wurde mir auch von meiner Versicherung so gesagt.

Apolon  10.08.2018, 01:04
@Ecke7291

Hast du ihnen ausdrücklich mitgeteilt, dass sie den Schaden auf Grund der Gewährleistung beheben sollen, oder hast du ihnen den Auftrag erteilt die fehlerhaften Rohre zu ersetzen.

Maßgebend ist, in welcher Form du den Auftrag erteilt hast.

Allerdings kann man auch einen Fehler berichtigen, in diesem Fall vermutlich nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

Mir ist aber immer noch nicht klar, ob eine Gewährleistung nach VOB = 4 Jahre, oder nach BGB = 5 Jahre vorliegt.

... aber wie soll das gehen, doppelt abzocken? Mehr wie alles bezahlen geht doch nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ecke7291 
Fragesteller
 09.08.2018, 23:37

Meine Versicherung hat den Schaden ersetzt. Also das verlorengegangene Wasser die Tiefarbeiten usw. Sie haben aber nicht die Fachfirma bezahlt die die Leitungen getauscht haben. War ja dessen Fehler.

schleudermaxe  10.08.2018, 14:11
@Ecke7291

....na und? Setze Deine Versicherung auf den Topf, mitsamt Deinem Berater/Makler!