Bau einer kleinen Dachterrasse, braucht man eine Genehmigung? Baden-Württemberg

4 Antworten

Ehrlich gesagt würde ich diese Fragen dem Bauamt stellen und nicht hier. Baurecht hat auch immer eine lokale Komponente- was in Stuttgart gilt kann in Karlsruhe verboten sein. Also fachlich kompetente und vor allem juristisch einwandfrei Auskunft bekommst du nur auf deinem Bauamt.

ihr benötigt auf jeden Fall eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Archtikten. Eventuell ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.

frag auf dme zuständischen bauamt nach, bsi 12 uhr haben sie noch auf

Ob Eure Terrasse baugenehmigungspflichtig ist oder nicht ist Nebensache, denn Ihr müsst immer alle Bauvorschriften einhalten. Die können stehen im Bebauungsplan, einer Ortsgestaltungssatzung, der Landesbauordnung, dem Denkmalschutzgesetz usw. Bei GF könnt ihr deshalb keine seriösen Antworten erwarten.

Und zum Thema "Bauamt fragen" seht meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Wegen Einsicht und Aussicht braucht Ihr Euch keine Sorgen machen, dies ist durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt.