Heizungsanlage trennen?

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Sicherlich, aus rechtlicher Sicht, ein seltener Sonderfall. Wenn Sie lt. Kaufvertrag nicht zur Versorgung der angrenzenden DH Hälfte verpflichtet und  Eigentümer der Wärmeerzeugungsanlage sind, ist Ihnen keinerlei Versorgungspflicht nebst sinnvoller Änderungen der angenzenden DH-Hälfte anzumuten, sofern der Kaufvertrag nichts anderes vorgesehen hat.
Das Risiko der Wärmeversorgung hat der DH "Partner"  auf eigene Verantwortung zu tragen (sein Kaufvertrag u. sein Problem)!

Achtung:
Ich bin zwar Gutachter, Energieeffizienzexperte und TGA Planer aber kein Rechtsexperte. In rechtlichen Fragen sind hierfür ausschließlich RA zuständig!

ivana70 
Fragesteller
 16.09.2015, 18:40

Danke für die Antwort aber was mache ich wen der schlaue Nachbar eine Unterlassungsklage einreicht ???

verreisterNutzer  17.10.2015, 07:29
@ivana70

Sorry, übersehen.
Zunächst ist der Gang zu einem Schiedsgericht stets die preiswerteste Variante, um kostenintensive Streitereien vor Gericht zu vermeiden.
Ist der Vorgang bereits gerichtsanhängig, hilft nur noch der Weg zu einem RA.
Die Zeche zahlt der Verlierer. Dabei verbleibt ein Restrisiko, denn "Recht haben" ist nicht automatisch "Recht bekommen".

Ja könnt ihr besonder s wen die nicht die heizungeabrechnung bezahlen wollen oder seit ihr deren vermieter dan geht das nicht.Das solltet ihr soschnell wie möglich machen lassen.Bei euch muß bloß deren anschluß getrent werdne und eventuel zugeschweißt werden bei denen wird es aber teuer.Aber teilt das vorher einfach mit keiner muß die kosten für andere einfach so bezahlen.Außerdem wird zb die heizkosten digatal abgelesn hat man den genauen verbrauch und den kann man exakt erechnen.Aber da ihr nicht wißt ob überhaupt meesgeräte an den heizkörpern angebracht sind könne die immer behaupten das ist zuviel an kosten.Ein anwalt kann euch diegenauen frsiten sagen Aber das sie sich monatelang nicht darum gekümmert haben dürften die schon um sein (anwaltskosten erstberatung ca 50-70€)

ivana70 
Fragesteller
 17.09.2015, 08:57

Wir sind Eigentümer von der Doppelhaushälfte mit der Heizung und ja es sind Messgeräte an den Heizkörpern. Die haben wir ja auch abgelesen und verrechnet aber die wollen trotzdem nicht bezahlen...Jetzt meineten sie letzte Woche sie würden das von Haus und Grund überprüfen lassen aber es sei soooo schwer dort einen Termin zubekommen ???? Wir zahlen nicht nur für die Eigentümer sondern auch für deren Mieter....

Ich würde den Heizungshahn morgen, wenn es draußen warm ist, also keine große Komforteinbuße für die lieben Nachbarn besteht, nach telefonischer Ankündigung ohne weitere Diskussion zudrehen und am Montag zum Rechtsanwalt gehen.


Du wirst sehen, die Nachbarn werden recht schnell aktiv werden.


Ein bißchen was trauen muß man sich.


ivana70 
Fragesteller
 17.09.2015, 08:50

Danke

Natürlich seit ihr nicht Verpflichtet, euren Nachbarn mit Heizenergie zu versorgen. Es sei den es ist im Kaufvertrag so Beschrieben. Ich Verstehe aber nicht warum ihr nicht gleich beim Einbau der neuen Heizung den Nachbarn abgeklemmt habt. Nun ihr müsst den Leuten eine Frist von 4 Wochen einräumen dh. Schriftlich per Einschreiben bis zum zb. bis zum 15.11.2015 eine eigene Heizung einbauen zulassen. Wenn das bis zu Termin nicht geschähen sein sollte, die Wärme Versorgung des Nachbarn Abstellen lassen, von einen Fachmann. 

Für eine vernünftige Antwort müsste man den Kaufvertrag für das Haus und den Grundbuchauszug kennen; steht da was von "Mitbeheizungspflicht" oder so ?

Wenn ja, dann müsste euch das der Notar beim Kauf erklärt haben.