Heizung und Warmwasser - Guthaben wir mit Hartz 4 vom Arbeitsamt zurückverlangt?
Hallo zusammen,
Ich freue mich dieses Jahr ein großes Guthaben in meiner Jahresabrechnung der Warmwasser- und Heizkostenabrechnung feststellen zu können, denn somit hat sich das Sparen und Frieren gelohnt und ich kann mit dem Guthaben wenigstens meine Stromnachzahlungen ausgleichen, die leider fast immer anfallen, da ich leider ziemlich alte elektronische Geräte besitze die ordentlich Strom ziehen. Da ich derzeit Hartz 4 beziehe habe ich leider auch nicht die finanziellen Mittel mir stromsparendere neue Geräte anzuschaffen. Wenn ich es könnte wäre es für mich eine langfristig lohnenswerte Investition z.B. einen neuen A+++ stromsparenden Kühlschrank anzuschaffen, damit die Stromrechnungen am Jahresende nicht immer explodieren. Doch unmöglich in meiner derzeitigen Situation, und Anträge auf Beihilfe werden beim Arbeitsamt leider auch abgelehnt, mit dem Vermerk man müsse so etwas von seinem Grundbedarf anschaffen und es gäbe ja auch noch die Sozialkaufhäuser ( in denen ich auch nichts besseres finde als das was ich bereits besitze..)
Im Großen und Ganzen hatte ich nun gehofft ich könnte das Minus der Stromrechnung mit dem Plus der anderen Nebenkosten ausgleichen, doch das Arbeitsamt fordert dieses Guthaben komplett ein und die Stromnachzahlung muss ich nun von meinem Grundbedarf bezahlen.
Ich kann nachvollziehen, dass das Amt dieses Guthaben einfordern will, den schließlich finanzieren sie die ja auch die Warmmiete. Es fühlt sich halt nur so unfair an, wenn man sich bemüht und es schafft, durch Sparen und Frieren, sogar noch unter das Existenzminimum zu fallen und weitaus weniger zu verbrauchen als einem "zusteht". Und den "Gewinn" dieses Jahres dann vollkommen abtreten muss und nur noch mit einem Berg Schulden dasteht. Den ich leider in Kauf nehmen muss, wenn ich nicht in absehbarer Zukunft auf Dosen- und Trockennahrung, Kerzenlicht und Morsezeichen umsteige...
Gibt es denn irgendeinen Ausweg aus diesem Dilemma? Ich weiß, viele werden nun vorschlagen "finde einfach nen Job", aber ohne nun weiter ausholen zu wollen ist meine Situation leider vorerst nicht zu verändern. Also bitte nur Ratschläge von Leuten, die annehmen können, dass ich noch eine Weile auf die finanzielle Unterstützung des Jobcenters angewiesen sein werde.
Danke im Vorraus schonmal!
7 Antworten
Da siehst du nun,das du dich zu früh gefreut hast und das frieren und unnötige Einsparen nichts bringt !
Das bringt dir nur beim normalen Haushaltsstrom etwas,weil du den aus deinem Regelsatz zahlen musst,aber da wirst du dich schon bemühen Strom einzusparen,ist ja dein Geld,was dir durch die Abschläge dann jeden Monat fehlt.
Du kannst nur eins machen,erst einmal versuchen,eine Ratenzahlung mit deinem Energieversorger zu vereinbaren. Sollte das nichts werden,dann musst du auf ein Mahnschreiben des Energieversorgers warten,da wird dann stehen,das bei nicht Zahlung bis zu einem gesetzten Termin,der Strom gesperrt wird.
Dann kannst du mit deiner Anfrage in Kopie,die du dir von dem Schreiben auf Ratenzahlung gemacht hast und dem Mahnbescheid,zum Jobcenter gehen und ein zinsloses Darlehn beantragen.
Das müsste dir dann normalerweise auch gewährt werden,wenn schon mit einer Sperrung gedroht wird.
Das ist richtig so. Geld was Du bekommen hast und nicht verbraucht hast muss natürlich zurück gezahlt werden.
doch das Arbeitsamt fordert dieses Guthaben komplett ein und die Stromnachzahlung muss ich nun von meinem Grundbedarf bezahlen.
Völlig zu Recht.
Jeder andere Leistungsempfänger muss ja auch mit der Grundsicherung auskommen.
Du kannst ja die Geräte aus lassen - dann hast Du geringere Kosten.
Ich frage mich nur, wieso du so lange um den heißen Brei herum redest. Jeder weiß, dass Guthabenbeträge aus einer Nebenkostenabrechnung an das Amt abgetreten werden müssen, wenn die zuvor die Kosten auch getragen haben. Das ist üblich so und wie du sagst, weißt du es ja auch. Also verzichte ruhig aufs Frieren.
Deine Stromnachzahlung kannst du in Raten an den Anbieter zahlen, oder aber, du fragst mal beim Jobcenter nach einem Darlehen für die Nachzahlung.
Wenn man auf das Jobcenter angewiesen ist, kann man sich nun mal auch nicht immer die neusten Sachen leisten, damit muss man dann leben.
Das ist eben das Zuflussprinzip .. ist Dir ja scheinbar auch bekannt ... was also ist Deine Frage?