Arbeitsamt fordert Nebenkostenabrechnung

7 Antworten

Wenn du zur Miete wohnst,dann zahlst du Neben / Betriebskosten und evtl. Heizkosten in einer monatlichen Pauschale zu deiner Kaltmiete,wenn du die Heizkosten nicht an einen Energieversorger zahlst,so wie deinen Abschlag für den Haushaltsstrom !

Dann würdest du vom Energieversorger auch noch eine separate Endabrechnung für das Jahr 2014 bekommen,sonst halt nur vom Vermieter und darin ist dann der tatsächliche Verbrauch aufgeführt.

Hast du mehr verbraucht als eingezahlt wurde,musst du nachzahlen,dass übernimmt das Jobcenter auf Antrag und wenn du ein Guthaben bekommst,dann wird das auf deine laufenden KDU - Warmmiete angerechnet.

Bekommst du ein Guthaben was sich auf deinen Abschlag für den Haushaltsstrom bezieht,dann ist das kein Einkommen,weil du das aus deinem Regelsatz selber zahlen musst,darf also dann nicht angerechnet werden.

Du solltest also deinen Vermieter fragen,wann du mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 rechnen kannst,wenn er Abrechnungszeitraum 1 Jahr beträgt,dann hat er normalerweise bis zum 31.12.2015 Zeit,dann muss sie dir zugestellt worden sein,wenn nicht,dann kann eine evtl. Nachzahlung nicht mehr von dir gefordert werden,dass trifft aber nicht auf eine Gutschrift zu,die steht dir dann trotzdem zu.

Das teilst du dann dem Jobcenter mit,dass du erst am .... damit rechnen kannst,damit du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist.

Das ist die Abrechnung Deines Vermieters für Wohnungsnebenkosten für 2014. Frage Deinen Vermieter, wann Du damit rechnen kannst. Er hat Zeit bis zum 31.12.2015, aber oftmals ist sie auch schon früher fertig. Dem Arbeitsamt kannst Du sagen, dass Du sie noch nicht bekommen hast.

Das ist die Abrechnung des Vermieters über die monatlichen Vorauszahlungen z. B. Heizung, Wasser, Müllentsorgung usw.

Der Vermieter muß Dir 1 x jährlich eine solche Abrechnung erstellen und zuschicken.

Vorausgesetzt im Mietvertrag sind monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart.

Die bekommst du von deinem Vermieter. Darin sind alle Nebenkosten deiner Wohnung aufgeführt, wie Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Wasser, evtl. Heizung usw.

Vom Vermieter. Das iet ein Aufstellung über die Mietnebenkosten wie Wasser, Versicherung, Müllabfuhr... die zahlt man anteilig mit der Miete.