Darf das Jobcenter einfach bei den Nebenkosten so Geld kürzen?
Bei meiner Nebenkostenabrechnung von 2015 hatten wir eine Guthaben von 4 euros,Jetzt bekam ich einBrief von Jobcenter.Sie ziehen mir 130 euros im Dezember ab.Dürfen die das?
3 Antworten
Mit welcher Begründung soll sich denn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) im Dezember mindern,wenn das Guthaben doch nur 4 € betragen hat ?
Da kann dann ja etwas nicht stimmen !
Habt ihr ggf.vor ein paar Monaten eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung der KDU - bekommen,weil diese nicht angemessen ist ?
Denn dann könnte es sein das diese Minderung nichts mit dem Guthaben zu tun hat,sondern weil die Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten abgelaufen ist,in der die tatsächlichen,also unangemessenen KDU - berücksichtigt wurden.
Aber das kann normalerweise auch nicht sein,denn dann würde diese Minderung nicht nur den Dezember betreffen,oder hast du den Bescheid falsch verstanden und es soll heißen ab Dezember werden 130 € gekürzt ?
Das JC darf nicht mehr abziehen, als Du bekommen hast.
Geh mal in eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch.
Ja darauf hab ich geschaut. Sie haben viel zu wenig gezahlt. Ich habe Wiederspruch eingereicht.
Wie hoch wurden vorab die Nebenkosten angesetzt?
Wieviel hat das Jobcenter monatlich für NK abgedrückt?
Im Bescheid ist das fein säuberlich aufgelistet, allerdings manchmal schwer verständlich