Heizung soll für 2 Wochen aus sein. Rechtens?

12 Antworten

Anwälte leben davon, dass gestritten wird. Handwerker leben davon, Probleme zu lösen. Deshalb: Ich würde mal ein emotionsfreies Gespräch mit dem Vermieter versuchen. Dazu könnte es hilfreich sein, vorher mal die Meinung des Heizungsbauers im Gespräch zu erkunden.

Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, dann gibt's im Baumarkt für kleines Geld Heizlüfter und Ölradiatoren. Beides läuft mit Strom. Damit dürftet Ihr die nächsten 2 Wochen überstehen, zumal es im Augenblick ja auch nicht sehr kalt ist. Waschwasser kann man notfalls auch auf dem Herd bereiten.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, den Ball flach zu halten, denn auch Ihr habt in so einem Fall die Pflicht, den Schaden gering zu halten. Und mit dem Vermieter im Dauer-Kriegszustand zu leben, das ist auch keine gute Strategie.

Kosten für Heizgerät und Strom-Mehrverbrauch könnt Ihr notfalls von der Miete abziehen. Zählerstände und Heizzeiten notieren!

Viel Erfolg!

Hallo,

Gemäß § 535 I 2 BGB gilt:

"Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Damit hat Ihr Vermieter die Rechtspflicht, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

Weiter dürfte das "Abstellen" der Heizung meiner Einschätzung nach eine Besitzstörung darstellen, bezüglich derer Sie vom Vermieter die Unterlassung verlangen können.

Weiter können Sie die Miete aufgrund des Mangels mindern. Wenn der Vermieter sich mit der Mangelbeseitigung in Verzug befindet, können Sie zudem Schadensersatz fordern. Wenn Sie sich z.B. dafür entscheiden sollten, für die Zwischenzeit eine Ersatzunterkunft anzumieten, so könnten Sie die Kosten für eine angemessene Ersatzunterkunft im Wege des Schadensersatzes vom Vermieter erstattet verlangen.

Insbesondere bei akuten Fällen, in denen Leib, Leben und/oder Gesundheit betroffen ist, kann auch einstweiliger Rechtsschutz bei Gericht erlangt werden, sodass der Vermieter kurzfristig zur Instandsetzung der Heizung verpflichtet wird. Dies kann mit Blick auf den gesundheitlichen Zustand Ihrer Mitbewohnerin und der extrem niedrigen Temperatur im Gebäude sinnvol sein. Wenn der Mangel jedoch nur für einige Tage weiterbestehen wird, so kann es sein, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren länger dauert als die Instandsetzung, sodass die erste Variante des "Ausquartierens" und die nachträgliche Geltendmachung von Schadensersatz vorzugswürdig erscheint.

Ich würde Ihnen diesbezüglich empfehlen, einen vor Ort niedergelassenen Anwalt kurzfristig aufzusuchen und mit dessen Hilfe Ihre Rechte gegen den Vermieter durchzusetzen.

Nein, das ist nicht rechtens, er muss euch in der Zeit eine andere Möglichkeit zur warmen Wohnung geben.

Natürlich ist das erlaubt. Wieso soll etwas repariert werden, das in 2 Wochen weggeworfen wird?

Ihr könnt die Miete mindern. Das ist das Recht des Vermieters.

Quark!

Also sollte die Wohnung noch kälter werden ist es trotzdem noch erlaubt. Auch wenn man dann dadurch krank wird oder so?

@Stef112

der hat keine Ahnung. Das ist NICHT erlaubt bzw. Er muss eine Alternative anbieten!

@Lord2k14

Und die Alternative besteht in Heizgeräten, wie z. B. elektrische Radiatoren oder Heizlüfter, die man für entweder wenig Geld kaufen oder auch mieten kann.

@Stef112

Ihr mindert die Miete hier wahrscheinlich für 100%. Gleichzeitig lasst ihr euch vom Vermieter mobile Heizgeräte reinstellen.

Die Heizung wird ja nicht abgestellt, die ist nur defekt und der Ersatz der Heizung kann nicht eher erfolgen. Dafür kann der Vermieter ja auch nix, dass die neue Heizung nicht sofort in Betrieb gehen kann.

@qugart

Dann schreib das dazu. Du sagst einfach nur, dass er das so darf.

@Lord2k14

Ich hab halt auf die Frage geantwortet.

@Stef112

Das ist so nicht erlaubt wen er euch nichts zum heizten zur Verfügung stellt! Das Gericht hat ja nicht grundlos 16 grad schon als Körperverletzung anerkannt! Und bei eich ist es weit aus kälter!

Wendet euch zb auch mal an die Stadt die könnte vielleicht auch helfen dem Vermieter würde ich mal sagen das er schon mal mit mehrer anzeigen wegen Körperverletzung zu rechnen hat !

Dann muß der VM für andere Heizmöglichkeiten sorgen. Zum Radiatoren oder Heizlüfter. Er muß, wie auch immer, dafür sorgen das die Mindesttemperaturen erreicht werden können.

Salue

Nach der CH-Rechtssprechung hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Mieter tagsüber mindestens 18 Grad Celsius in ihren Räumen haben.

Ich musste meine Gasheizung ersetzen, weil sie die Abgasvorschriften nicht mehr erfüllte. Mein Sanitär hatte nur im tiefsten Winter Zeit dafür. Der Unbruch beim Warmwasser betrug 1 1/2 Tage, nach 2 Tagen lief auch bereits die neue Heizung wieder.

Ich habe allen Mieter kleine Elektroöfen verschenkt und sie durften diese über den Strom "Allgemein" (Treppenhaus und Waschküche) betreiben.

Angesichts der Kosten für eine neue Gas-Zentralheizung sind die paar Franken für Elektroöfen wohl kein grosser Betrag und liegen im Budget für die Erneuerung.

Als Vermieter sorge ich dafür, dass sich meine langjährigen Mieter bei mir wohl fühlen können. Ich erachte dies als eine Selbstverständlichkeit.

Tellensohn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tagsüber mindestens 18 Grad Celsius

das gilt nachtsüber. Tagsüber müssen es mind. 20 bis 21 Grad sein.

@albatros

Salue. Achtung es handelt sich um die Handhabung in der Schweiz. Allerdings werden die meisten Wohnungen wohl mit etwas höheren Wohlfühltemperaturen rechnen dürfen. 18 Grad ist einfach der unterste Wert. Da der Energieverbrauch bei 18 Grad deutlich tiefer ist als bei z.B. 21 Grad, will man aus Umweltschutz-Erwägungen den Wert nicht zu hoch festlegen. Bei 18 Grad ist es ja vielen Leuten durchaus wohl. Meine Mieter regeln ihre Temperatur selber mittels den Regelventilen an den Radiatoren.

Tellensohn

@Tellensohn

In Deutschland gelten bzgl. der Raumtemperaturen andere Regelungen.