Heizung geht nicht und in der Wohnung ist es sehr kalt, was tun?

18 Antworten

zum Mieterverein, oder zum anwalt. oder Verbraucherzentrale...

oder nochmal mit beiden sprechen. 3 nächte unter 10 grad oder - ich glaube unter 18 Grad raumtemperatur - und es muss geheizt werden.

Den Vermieter auffordern, den Mangel abzstellen. Und solange die Miete kürzen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung so einzustellen, dass tagsüber eine Wohnraum-Temperatur von 20-22° und nachts eine Temperatur von 18° erreicht werden kann.

Ich würde da gar nicht groß mit dem Vermieter quatschen, sondern umgehend eine Mietminderung von mindestens 30 Prozent (der Nettomiete) ansetzen und meinen Dauerauftrag entsprechend ändern, und zwar rückwirkend ab dem Tag, an dem ich den unkooperativen Vermieter informiert habe. Das würde ich dann dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein mitteilen.

Du musst zu jeder Zeit in der Lage sein, die Wohnung angemessen zu heizen (tagsüber auf bis zu 22 Grad, nachts auf bis zu 18 Grad). 14 Grad sind indiskutabel.

Für schnelle Abhilfe, damit Du Dich nciht erkältest, bleiben Dir die Standards: warm anziehen, viel und oft bewegen, warm in Decke(n) einkuscheln, eventuell mit Wärmflasche, Heizdecke oder Heizlüfter aushelfen.

Hallo Claubey, es ist leider ein Trauerspiel, wenn Hausmeister und Vermieter sich weigern, die Heizung 4 Tage vor der Heiperiode weiterhin zu sperren!! Am Recht dieser Einstellung kannst Du allein nichts ändern! Kannst Du die Restlichen oder einige Mitbewohner nicht auf Deine Seite ziehen? Wenn ich Dir sage, dass ab 1. Oktober die Heizperiode beginnt und geheizt werden muß, wird Dir auch nicht helfen. Wenn jemand Hilfe benötigt und der Andere stellt sich quer, ist es keine Straftat. In Deinem Fall auch keine unterlassene Hilfeleistung. Stelle evtl. in dem Bereich kurzzeitig einen Hezlüfter auf. Das vorzeitige Anheizen der gesamten Anlage, kostet auch mit Dein Geld. Leider wird Dir mein hilfloser Rat auch keine Wärme zuführen. Mit freundlichem Gruß, Hk.

Hallo claubey! Sprich nochmal mit dem Vermieter. Du hast ein Recht auf Wärme (mindestens 20°C). Er kann die Regelung der Heizungsanlage höher einstellen (lassen). Sein "Sparen" ist ohnehin ein Sparen am falschen Ende, da bei "unterheizten" Räumen sich durch hohe Luftfeuchtigkeit gerne mal Schimmel bildet! Klar, daß Du dann daran Schuld bist, weil Du lüftest ja nicht richtig!(Wird er sagen!)Falls er sich weigern sollte, kannst Du mit Mietminderung drohen, um diese dann in die Tat umzusetzen aber bitte einen Anwalt oder den Mieterverein mit einbeziehen! Viel Glück!Gruß Walter