Wann darf Hausmeister in meine Wohnung?
Ich habe vorhin festgestellt, dass jemand in meiner Wohnung war und ich vermute es war der Hausmeister. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, mein Vermieter wohnt etwa. 150km entfernt. Vorhin habe ich gemerkt, dass meine Heizung im Bad aufgedreht war - ich habe sie aber schon seit ner Weile aus, weil ja warm genug in der Wohnung. Ich weiß auch dass vor wenigen Tagen mit der Heizungsanlege wohl irgendwas war, weil meine Heizung im Wohnzimmer nicht ansprang... Meine Vermutung ist, dass der Hausmeister in meiner Wohnung war, da der Vermieter ja ziemlich weit weg wohnt. Darf der Hausmeister ohne mein Einverständnis in meine Wohnung und ohne mich im Nachhinein darüber zu informieren - FALLS ETWAS MIT DER HEIZUNGSANLAGE NICHT STIMMT? Ich meine, bestand da vielleicht eine "Gefahr", dass er wegen der Heizung hat in die Wohnung kommen dürfen ohne mich zu fragen?
11 Antworten
Wann darf Hausmeister in meine Wohnung?
Nur mit Deiner Erlaubnis und in der Regel muss der Termin rechtzeitig vorher vereinbart werden.
Tausche das Türschloss. Niemand ist berechtigt einen Schlüssel zu haben, wenn Du es nicht willst.
Niemand darf ohne vorherige Ankündigung in Deine Wohnung. Du solltest das Schloss wechseln.
Nein, weder Der Hausmeister noch der Vermieter dürfen in deine Wohnung, ohne dich VORHER zu fragen. Die einzige Ausnahme ist eine akute Gefahrensituation. Und da ist dann meist Polizei und/ oder Feuerwehr vor Ort.
Nein darf er nicht, nur wenn Gefahr in Verzug ist sprich wenn große Schäden entstehen könnten.
Ansonsten darf er (und auch der Vermieter) nicht so einfach in die Wohnung. Das muss vorher Angekündigt werden.
Nein,der hat da nichts zu suchen. Ich würde das Schloss auswechseln
Tja, da haben wir das Problem, daß du keine Beweise hast. Eine aufgedrehte Heizung nimmt dir kein Staatsanwalt als Beweis ab.
Wechsel das Schloss aus und stempel es als weitere Lebenserfahrung ab
..aber ich dachte halt, wenn jetzt mit der Heizung irgendwas war, dass er dann vielleicht "berechtigt" gewesen wäre.
Auch dann nicht. Es sei denn Wasser oder Flammen kommen schon an der Wohnungstür raus. Im letzteren Fall würde ich allerdings die Tür nicht selbst auf machen.
Du kannst eine Anzeige machen. Allerdings wird die ohne handfeste Beweise im Sande verlaufen.
ich bin ja auch der Meinung, dass keiner in meine Wohnung darf...aber ich dachte halt, wenn jetzt mit der Heizung irgendwas war, dass er dann vielleicht "berechtigt" gewesen wäre. Weiß ja nicht, ob wenn mit der Heizung was ist, ob da was passieren kann. Leider kann ich den hausmeister auch telefonisch nicht erreichen, um Ihn dazu zu fragen..habs mehrmals versucht.
Aber da Ihr alle das gleiche sagt: "Er darf das nicht, ohne meine Erlaubnis", kann ich jetzt ein Anzeige machen?