Baugenehmigung notwendig bei Verlegung Heizung in Keller?

5 Antworten

Es ist eine Frage der Architektur, wie ihr die Leitungen nach oben gezogen bekommt. Das sind z.B. bei einem Schacht im Treppenhaus sowohl Rettungswege als auch Brandschutz zu beachten.

Genau kann euch das aber euer Architekt sagen.

Da kein Bundesland angegeben wurde, antworte ich mal für NRW:

Nein.

BauO NRW § 62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben, ... 4 c) unter Beachtung des Satzes 2 (Abnahmebescheinigung Unternehmer) und § 42 (Abnahmebescheinigung Bezirksschornsteinfeger)

hessen

nicht dass ich wüsste -

der bev. Schornsteinfeger muss das letztendlich abnehmen - vorher fragen

hat entscheidenden Nachteil - wie wollt ihr die Kosten erfassen?? Verdunster an jeden Heizkörper

so bezahlt jeder Mieter seinen eigenen Verbrauch

Baugenehmigung nicht unbedingt. Jedenfalls nicht bei Gebäudeklasse 1 oder 2.

Den Bezirksschornsteinfegermeister muss auf jeden Fall gefragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soweit ich weiß nur bei äußerlichen Bauveränderungen frag aber einfach unverbindlich direkt beim Bauamt nach.