Heizöl statt diesel?

9 Antworten

Du hast zwar grundsätzlich recht, aber du musst das differenzieren.

Ein Gabelstapler, der auf Privatgelände eingesetzt wird, ist ja nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Er unterliegt also nicht den Zulassungsbestimmungen wir ein Kfz.

Tankst du also deinen Diesel PKW mit dem steuerbegünstigtem Heizöl, werden Steuernachzahlungen für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks fällig, unabhängig davon, wieviel tatsächlich sein ist, wenn man dich erwischt. Dazu noch Strafe, die auch nicht gerade pillepalle ist.

Für eine innerbetriebliche Maschine - und mehr ist ein Gabelstapler nicht - muss das aber nicht gelten. Auch Landwirte dürfen das mit ihren Traktoren so machen, wenn die Umstände stimmen.

Gruß S.

Das stimmt so nicht.
In den Niederlanden gilt das für die Landwirtschaft, nicht aber in Deutschland.

In (D) dürfen nur ortsfeste Generatoren mit Heizöl betrieben werden, keine Kraftfahrzeuge, ausgenommen Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dient.

Siehe Energiesteuergesetz

@TransalpTom

Ich habe den Stapler zu Arbeitsmaschinen gezählt. Das mit den Traktoren kam vom Nachbarn! Dann trickst der wohl ;-)

Bitte überprüfe die neueste, geltende Rechtslage.

@wiki01

ICH? Nö .... Ich habe keinen Gabelstapler!

Nach den neuen Steuergesetzen ist es völlig egal, wo der Gabelstapler fährt. Sobald irgendwas, egal ob Heizöl oder Pflanzenöl als Treibstoff für Motoren von Fahrzeugen verwendet wird, entsteht eine Steuerpflicht.

Lediglich Fahrzeuge in Seehäfen sind noch von der Steuer ausgenommen:

§3a Energiesteuergesetz:

(1) Sonstige begünstigte Anlagen sind Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen.

(2) Als Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 1 gelten ausschließlich solche, die bestimmungsgemäß abseits von öffentlichen Straßen eingesetzt werden oder über keine Genehmigung für die überwiegende Verwendung auf öffentlichen Straßen verfügen.

Hast Du sonst eigentlich keine anderen Sorgen als Deinen (noch) Chef anzuschwärzen? So kleine Petzen hat schon im KiGa keiner gern und im Berufsleben schon 2 mal nicht. Kümmere Dich Doch einfach um Dinge, die Dich was angehen.

Hättest Dich statt mit Petzen mal Deiner Rechtschreibung gewidmet! Da gibt es einigen Nachholbedarf!

Richtig

Steuerhinterziehung ist es nur wenn dafür Steuern bezahlt werden, wenn der Stapler allerdings nur auf dem Betriebshof bewegt wird fällt das weg.

Das einzige was durchaus ein Problem darstellt ist der Umweltfaktor und die Umweltauflagen woran sich das Unternehmen halten muss.

Verstehe das nicht, es ist doch illegal wenn man Heizöl statt Diesel tankt?!

@1Tarik2

Nur aus Umweltgründen, aus steuerlichen Gründen nur wenn für das Fahrzeug Steuern entrichtet werden müssen. Steuern müssen für ein Flurförderfahrzeug allerdings nur entrichtet werden wenn dieses auch auf der öffentlichen Straße bewegt wird.

Wenn sich der Stapler nur auf dem Betriebshof bewegt fallen keine Steuern an und ist auch nicht Kennzeichenpflichtig. Aus Versicherungstechnischen gründen wird ein Führerschein für Flurförderfahrzeuge vorgeschrieben und der Bediener eines solchen Gerätes benötigt einen schriftlichen Auftrag von dem Unternehmen sowie eine Einweisung in das Gerät.

Wenn du ihn also anzeigen möchtest dann nicht wegen Steuerhinterziehung sondern wegen Nichteinhaltung von Umweltauflagen.

@olfinger

Heizöl und Diesel unterschieden bis vor wenigen Jahren ausschließlich durch den Farbstoff.... Moderne Motoren brauchen ein paar additive oder höhere Klopffestigkeit das ist der ganze Unterschied. Lässt sich auch in der entsprechenden DIN Norm nachlesen

wenn der Stapler allerdings nur auf dem Betriebshof bewegt wird fällt das weg.

Das ist falsch.

Genaugenommen ist es Steuerhinterziehung. Ob es dies aber wert ist, das anzuzeigen, musst du selbst entscheiden. Wenn ich mit dem Arbeitgeber im Bösen auseinander gehe, könnte ich auf die Idee kommen, ihm noch "etwas Gutes" zukommen zu lassen. Aber dafür würde ich noch beweiskräftiges Material beschaffen- Fotos etc.