Heizöl kosten übernahme jedes Jahr jobcenter

4 Antworten

Ja, und das sollte (!) auch übernommen werden. Als Kriterium gilt dabei deine Angabe, wie viel benötigt wird. Sollte es ungewöhnlich viel sein (schlechte Dämmung u.ä.), kann das Jobcenter mal nachfragen, dann erklärt man es eben.

Wenn es Ärger damit gibt, leg einen Widerspruch ein.

Jein. Du kannst Heizöl oder Gaskosten zur ortsüblichen Höhe beantragen. Wenn bei Dir 70 € pro Monat ortsüblich sind, und Du aber 90 € zahlst, dann bekommst Du ein halbes Jahr lang diese 90 €, bekommst aber einen Brief indem Du aufgefordert wirst die Kosten zu senken oder Dir eine andere Wohnung zu suchen. Nach einem halben Jahr bekommst dann nur mehr diese 70 €, evtl. zuzüglich ein paar Euro wenn das warme Wasser zum waschen auch mit Öl oder Gas erzeugt wird.

VirtualSelf  18.08.2014, 19:02
Du kannst Heizöl oder Gaskosten zur ortsüblichen Höhe beantragen. Wenn bei Dir 70 € pro Monat ortsüblich sind.

Bei Heizkosten lässt sich keine "ortsübliche" Höhe rechtssicher feststellen.

Ja.

Pauschalen sind übrigens auch an dieser Stelle in der Regel unzulässig.
Heißt: auch hier muss der tatsächliche Bedarf, der sich ja zentral aus den Wetterbedingungen, dem angemessenen Heizverhalten und der vorhandenen technischen sowie baulichen Ausstattung ergibt, berücksichtigt werden.

chris0301  18.08.2014, 14:50

Das ist nicht ganz richtig. Es wird nur bis zu der ortsüblichen Höhe bezahlt. Je nach Wohnort, Wohnungsgrösse usw. Liegen die Kosten aber darüber, werden diese nur 6 Monate übernommen. Danach wird nur mehr diese ortsübliche Höhe bezahlt oder man muss sich eine neue Wohnung suchen.

Ich muss monatlich 135 € für die Heizung bezahlen, bekomme aber nur 85 € erstattet. Die restlichen 50 € muss ich vom normalem ALG2 bezahlen.

VirtualSelf  18.08.2014, 19:01
@chris0301

Das ist nur in Ausnahmefällen, z.B. bei zu großer Wohnung zulässig; anderfalls haben die JC die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, sofern sie keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen können.

Vgl. z.B. hier: BSG-Urteil AZ: B 14 AS 36/08 R

Das Einzige, was i.d.R. in Bezug auf die Heizung zulässig ist, ist das Festlegen von Grenzen, ab denen in eine Prüfung eingestiegen werden soll.

Das zentrale Problem nämlich ist, dass sich kein abstrakter Grenzwert sicher ermitteln lässt, weil eben auf die Heizkosten zahlreiche variable Faktoren Einfluss (tatsächliche technische und bauliche Ausstattung (und nicht eine durchschnittliche), tatsächliches Klima, variable Energiepreise usw.).

An deiner Stelle würde ich wegen der Deckelung der Heizkosten Widerspruch einlegen, sofern die Wohnung angemessen groß ist; kann gut sein, dass dich dein JC lustig über den Tisch zieht.

beantragen kannst Du alles. Ob es bezahlt wird, ist was anderes. Diesen Winter gibt es sicher nicht viel. War kaum ein Grund da, viel zu heizen.

anja0608 
Fragesteller
 17.08.2014, 03:12

Hatte letztes Jahr September beantragt und wurde von Oktober bis April genehmigt.