Heizkörper reinigen bei Auszug?

5 Antworten

Das ist kein schlechter Witz, denn Staub oder Verunreinigungen, die sich während der Wohnsitz an und hinter Heizkörpern angesammelt haben, sollte man schon reinigen. Heizkörper gehören genauso zu einer Wohnung wie Waschbecken etc. Im Handel gibt es spezielle Heizkörperbürsten, mit denen man bis hinter die Lamellen kommt. Dort wo man ran kommt, kann man mit einfachem Spülmittel, Putzmittel reinigen.

Eine saubere Übergabe der Wohnung einschließlich des Inventars wie beispielsweise Heizkörper ist doch wohl selbstverständlich. Das betrifft natürlich nur den Heizkörper selbst und dort , Wo man rankommt. Man muss ihn nicht abbauen, um dahinter reinigen zu können.

Besenrein heißt, nicht nur der Boden, u.a. auch hinter den Heizkörpern.

Deine Antwort dürfte verkehrt sein.Besenrein heißt nicht hinter den Heizkörpern zu putzen.Außer du kommst mit dem Besen hinter den Heizkörper,was bestimmt nicht geht!

Im Mietvertrag steht nichts von Besenrein, deshalb ich davon auch nichts geschrieben. Sollte so übergeben werden wie auch übernommen wurde...so wie im Übergabeprotokoll festgehalten-so eines haben wir aber nie zu Gesicht bekommen, also auch nicht unterschrieben.

@Schnubbsi

Sollte so übergeben werden wie auch übernommen wurde

Wenn eine Wohnung z.B. unrenoviert übernommen wurde bedetet es nicht immer,dass man auch unrenoviert übergeben muss. Es gibt gültige Klauseln,die es dem Vermieter erlauben,dass er eine Renovierung verlangen kann!

Daher wäre es gut,wenn Du uns den genauen Wortlaut bezüglich Renovierung hier reinstellst.

Stehen keine Renovierumgsklauseln im Mietvetrtrag,dann muss auch nicht renoviert werden!

Dann nur besenrein übergeben.

Was genau bedeutet "besenrein" im Mietrecht?

Der BGH( Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05) hat sich jetzt der Frage angenommen: Besenrein bedeutet, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind. Was genau "grobe Verschmutzungen sind, läßt der BGH in seinem Urteil aber offen.

Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung "besenrein" übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden:

  1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug "besenrein" zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
  2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
  3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen

Dübellöcher sind nicht zu verschließen - Die Mieterin hatte 74 Löcher gebohrt, was zum Teil notwendig war, um die Vorhänge zu befestigen (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92).

Das Streichen eines Zimmers in einem Orangeton stellt keine Beschädigung der Mietsache dar. Dieser Anstrich ist deshalb nicht zu entfernen wenn nur "besenreine" Rückgabe zu erfolgen hat. (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92) WuM 1992, 603) Andere exzentrische Farbgebungen können aber durchaus auch als Beschädigung des Mietobjektes angesehen werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenrein.htm

Besenrein heißt ausfegen,wischen ist nicht nötig.

-falsche reihe, kommi gelöscht-

Hallo schnubsi,

es kommt erst einmal darauf an,was in dem Mietvertrag bezüglich Renovierung steht.

Es wäre hilfreich,wenn Du als Kommentar unter meiner Antwort den genauen Text des Mietvertrages bezüglich >Renovierung reinstellen würdest.

Dann können wir Dir auch bessere Antworten geben.

Ist das ein schlechter Witz oder kann/darf er der das wirklich????

Dazu kann ich Dir mehr schreiben,wenn Du mir mehr Infos gibst.

MF

Johnny

Er ist da mit einem Riesenprotokoll angekommen mit lauter Kleinigkeiten...unter andrem möchte er uns die Reinigung der Heizkörper bzw hinter den Heizkörpern berechnen....

Grundsätzlich darf er die Mängel erst einmal nicht berechnen,sondern er muss die Gelegenheit geben das man diese behebt!

Hier handelt es sich nicht um eine Renovierung, sondern nur um Reinigung der Heizkörper. Das gehört zum Reinigen einer Wohnung dazu.

@Padri

Hier handelt es sich nicht um eine Renovierung,

Natürlich handelt es sich um eine Renovierung und der anschleißenden Abnahme der derer!

sondern nur um Reinigung der Heizkörper. Das gehört zum Reinigen einer Wohnung dazu.

Was nicht gemacht werden musss,wenn im Mietvertrag stehen sollte,dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss!