Heiraten während ALG1-Bezug: Welche Steuerklasse?

2 Antworten

Nein, ALG 1 richtet sich in der Tat nach dem Nettolohn! Vorher durch die Heirat in eine ungünstigere Steuerklasse zu wechseln würde sich negativ auswirken.

Das AlG 1 richtet sich nach der Steuerklasse die vor der Antragsstellung gültig war. Eine Änderung nur um eine höhere Leistung zu bewirken, wird nicht berücksichtigt,

In diesem Fall würde das auch keinen Sinn machen. Dann müsstest du ja 3 und dein Mann Klasse 5 wählen. Unter dem Strich käme für euch zusammen wesentlich weniger Geld heraus.