Medikamentenzuzahlung bei ALG1

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Deine Tochter kann bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Gesetzliche Grundlage findest du in § 62 SGB V.

danke corina64, für den "Stern"

Soweit ich informiert bin,muss man als Alg 1 Empfänger ca.43€ insgesamt an Medikamentenzuzahlung leisten(immer Quittungen von der Apotheke geben lassen und unbedingt aufheben).Mit diesen Quittungen dann zur zuständigen Krankenkasse gehen und dort wird man sofort Befreit von Zuzahlungen.Das ist zumindest hier bei uns so.Kann aber von Bundesland zu Bundesland anders sein,das weiß ich leider nicht,Gruß Panzner

Bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Falls es sich um eine chronische Krankheit handelt, muß man nur 1 % des Jahresgehaltes zahlen um dann die Befreiung zu erhalten, Außerdem würde ich mich immer ins Hausarztprogramm aufnehmen lassen, da sind eh viele Medikamente nicht zuzahlungspflichtig und man muß auch keine Praxisgebühren bezahlen. Informiere Dich so schnell wie möglich mal bei Deinem Hausarzt.

Auch bei AlG 2 wird man nur von der Zuzahlung befreit, soweit 2 % des Gesamteinkommens überschritten werden. Bei einer chronischen Erkrankung 1 %