Heirat mit einer Russin was muss ich beachten?

7 Antworten

Warum heiiratest Du nicht in Russland? Ist wesentlich einfacher als der Papierkram in Deutschland. Ausserdem braucht Deine Freundin eine Person, die die ganzen Unterlagen nach Deutschland mitnimmt. Was viele nämlich nicht wissen ist, dass Personenstandsurkunden nicht per Post von Russland verschickt werden dürfen. Es gibt zollrechtliche Vorschriften in Russland. Oder möchtest Du Deine Freundin der Gefahr aussetzen erwischt zu werden? Ich habe in Russland geheiratet. Und es war sehr einfach. Meldebescheinigung der Gemeinde, Scheidungsurteil, Beitrittserklärung notariell bestätigt, alles mit Apostille wurde in Angarsk problemlos anerkannt. Meine Frau ist bei der Vorbereitung für den Ehegattennachzug. Vorbereitung deswegen, weil sie deutsch lernen muss. Alles weitere steht auf den Informationsseiten der diplomatischen Vetretungen (Konsulat, Botschaft).

In Deutschland häben viele Standesämter nicht das Know how oder sind überfordert. Von den hohen Gebühren ganz zu schweigen. Es ist problemloser nach Russland zu reisen, als von Russland nach Deutschland. Du kannst einen Visadienst beauftragen, der für Dich alles erledigt und noch nicht einmal teuer ist. Im riesigen russischen Gebiet gibt es ganze sieben Vetretungen. Persönliche Vorstellung ist Pflicht, egal welchen Antrag Du bei der Botschaft stellst. Wenn Du Deine Freundin wirklich heiraten möchtest, dann mach Du Dir die kleine Mühe und heirate an ihrem Wohnort. Du ersparst ihr sehr viele Laufereien.

Für das Standesamt werden viele Unterlagen benötigt Tipps von http://www.brautboutique.biz

Nachweis der Abstammung 1.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

1.2. Abstammungsurkunde

1.3. Geburtsurkunde

Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit 2.1. Personalausweis oder Reisepass

2.2. Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)

2.3. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche

Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde

2.4. Nachweis des akademischen Grades

2.5. Einkommensnachweis

Beschlüsse des Familiengerichts 3.1. Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit

3.2. Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie

Nachweis über Vorehen und deren Auflösung 4.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch

4.2. Heiratsurkunde

4.3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

4.4. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung

oder den OLG-Präsidenten

4.5. Sterbeurkunde des Ehegatten

Nachweis für ausländische Verlobte 5.1. Ehefähigkeitszeugnis

5.2. Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung

5.3. Traubereitschaftserklärung

5.4. Nachweis des Heimataufgebots

Geburtsnachweis von Kindern und Abkömmlingen 6.1. Abstammungsurkunde eines gemeinsamen Kindes

6.2. Abstammungsurkunde eines Kindes unter Vermögenssorge oder eines mit einem Verlobten in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebenden Abkömmlings

Volljährige Deutsche benötigen normalerweise folgende Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung: - Beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs der Eltern

Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts von jedem Wohnsitz

Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben

und kein Familienbuch (nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch) geführt wurde

-Personalausweis oder Reisepass

-War einer der beiden Partner schon mal verheiratet - Scheidungs- oder

Sterbeurkunde des ehemaligen Angetrauten

Sind minderjährige Kinder aus früheren Ehen vorhanden - ein vermögensrechtliches Auseinandersetzungszeugnis des Ortes, an dem die Kinder gemeldet sind. Bei allen Standesämtern bekommt man Infos über die erforderlichen Dokumente, auch über Eheschließungen mit einem ausländischen Partner.

Besser ist es immer, wenn man sich frühestmöglich anmeldet.

Die Anmeldung wird persönlich oder schriftlich an das örtliche

Standesamt gerichtet, auch wenn man auf einem anderen Standesamt

getraut werden möchte. Das eigentliche zuständige Standesamt “überweist“ dann das Paar an das Wunsch-Standesamt.

Empfehlenswert ist, ein persönliches Gespräch

mit dem Standesbeamten oder Standesbeamtin zu vereinbaren, welche Euch trauen wird.

Bei dem Vorgespräch geht es um den Ablauf der Trauung im Standesamt und den zukünftigen Namen, z.B. ob beide Ehegatten den Namen behalten oder einen Doppelname gewünscht wird.

Frag bei Deinem zuständigen Bürgerbüro nach, die können Dir genaue Auskunft geben.

Das ist nicht so einfach, wie man landläufig denkt. Dafür brauchst die Russin eine Aufenthaltsgenehmigung; Nachweise aus Russland, dass sie nicht dort schon verheiratet ist (und bei Scheidung dort, deren Scheidungspapiere); Ihre Geburtsurkunde; die Geburtsurkunde des Ehepartners und seiner Eltern sowie (ggf.) deren Ehenachweis. Es kann sogar sein, dass die Geburtsurkunden der Grosseltern vom Standesamt verlangt werden. Und all diese Papiere müssen natürlich von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.