von Lohnsteuerklasse 2 auf 1

3 Antworten

Anscheinend hast du dann keinen Anspruch mehr auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das ist der Hauptunterschied zwischen den Steuerklassen 1 und 2.

http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Wieso steht man mit zwei Haushalten finanziell besser da? Man zahlt doch viel mehr Miete als mit einem gemeinsamen Haushalt.

§ 24 b Abs. 2 Einkommensteuergesetz:

Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden,

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

Na ja, schon. Wenn beide Partner aber die 1er Steuerklasse haben, sollen sie schon die Erklärungen getrennt machen. Und hier wird es doch wieder zusammengeführt. Das ist doch so nicht in Ordnung, oder? Lg Fape

Das mußt Du anders sehen. So müßte man wieder ins Hartz lV, weil man alleine so wie ich den lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Ganz einfach. Das würde dem Staat noch mehr Kosten verursachen.

@Fape1

Wieso "wieder ins Hartz IV"? Da dir die Steuerklasse 2 so wichtig war, hast du offensichtlich kein Hartz IV bezogen. Als Hartz IV Empfänger zahlt man keine Steuern oder irre ich mich da?

Alleinerziehend heißt: Man (meißt die Mutter) wohnt mit den Kindern allein und hat alle Aufwendungen allein zu tragen. Zieht nun ein neuer Lebenspartner ein, ist man nicht mehr alleinerziehend. Der andere beteiligt sich ja finanziell und sicher auch organisatorisch am Familienleben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist dann, m.E. zurecht, nicht mehr gerechtfertigt.

Der monetäre Unterschied zw. StKl. II und I ist übrigens nicht so hoch, dass man dadurch auf einmal zum Hartz IV-Fall wird.

Der Wechsel hat IMO nichts mit Deinem Freund zu tun, sondern damit, dass Du die StKl 2 nur für das Jahr behältst, in dem Dein Ehegate verstorben ist.

Steuerklasse II hat nichts mit einem verstorbenen Ehemann zu tun, was Du anscheinend meinst, ist das sogenannte 'Witwensplitting' . Nach dem Tod des Ehepartners behält der andere in Jahr des Todes und im darauf folgenden Jahr St.Kl. III.

StKl II ist davon abhängig, ob jemand Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 24 b EStG hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html