Kann man an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben?

12 Antworten

Du gibst einem einfach so das Fahrad nur weil der meint das sein ihm ? Würde mal abklären ob das wirklich seins ist kann ja jeder kommen.

Du kannst nur anzeige bei der Polizei erstatten gegen den Händler vom Flohmarkt aber wie da die chancen sind das du dein Geld wieder bekommst kann ich dir nun auch nicht sagen.

Ich hätte von dem der dich angesprochen hat erstmal beweise gefordert das es auch wirklich sein fahrrad war und dann hätte ich das mit der polizei geklärt denn ich denke mal das er wenn das wirklich seins war auch eine anzeige gemacht haben wird

MIt der Polizei klären?
Ich würde zum Anwalt gehen, soweit der Typ nachweisen kann, dass das Fahrrad ihm gehört bzw. ich würde dem Typ das Fahrrad geben und mit unterschrieben lassen, dass er dafür keine weiteren Ansprüche gegen mich stellen wird.

ich hätt ihn wohl drum gebeten, nachzuweisen, daß das fahrrad ihm gehört und geklaut worden ist.

glaube du hast da keine chance wieder an dein geld zu kommen, es sei denn du weißt noch von wem du es gekauft hast und kannst ihn ausfindig machen und nachweisen, daß du das fahrrad dort gekauft hast.

hatte ich auch mal, daß ich jemand mit einem mir gestohlenen fahrrad gesehen hab. aber hatt halt damals keine anzeige gemacht und konnt nicht beweisen, daß es mir mal gehört hat...

Und kannst nachweisen, dass Du Dich versichert hast, dass der Verkäufer der Anbieter war.
Denn ansonsten könnte Dieb behaupten, "Das habe ich auf dem Flohmarkt gekauft."

NIEMALS!!

Du hast das Fahrrad gutgläubig erworben, also kann Dich niemand bestrafen, oder musstest Du davon ausgehen, das das Rad gestohlen war?(z.B. sehr günstiger Kaufpreis). Ich hätte mir auch den Eigentum nachweisen lassen. Obwohl das schwierig sein dürfte, weil man nicht weiss, ob der alte Eigentümer nicht auf sein Eigentumsrecht verzichtet hat (Verkauf) Der Verkäufer vom Flohmarkt ist in diesem Fall jedenfalls regresspflichtig Dir gegenüber....