Gestohlenes Handy unwissentlich verkauft, was nun?

6 Antworten

Ja. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Würde sagen, du brauchst nur einen Nachweis, dass du es über Ebay gekauft hast. 

maldde12 
Fragesteller
 08.08.2017, 14:42

Kann aber bei eBay Kleinanzeigen nicht mehr alle Nachrichten sehen, die ich vor langer Zeit mal geschickt habe. Kann man da irgendwie noch dran kommen?

MartiniHenry  08.08.2017, 14:43
@maldde12

Die Nachrichten kommen doch auch per Email zu dir, oder? Dann müssten sie in deinem Email Postfach sein.

maldde12 
Fragesteller
 08.08.2017, 14:45

Die werden bei gmx ja mittlerweile auch gelöscht, es sei denn man erweitert sein Konto und bezahlt dafür, was bei mir natürlich nicht der Fall ist.

iq1000  08.08.2017, 15:57
@maldde12

GMX mails bleiben ewig in der POP Box. Es sei denn man löscht selber.

Hallo,

ich denke nicht, dass du deshalb bestraft wirst. Du hast das Gerät ja im guten Glauben erworben und nicht wissentlich mit Hehlerware gehandelt. Allerdings hast du leider kein Eigentum an dem Gerät erworben und kannst es dementsprechend auch nicht weiterverkaufen. Du musst dem Käufer das Geld erstatten und dich mit deinen Ansprüchen an den Verkäufer wenden, der dir das Diebesgut verkauft hat.

Viele Grüße

Ebay ist immer so eine unsichere Sache. Man muss sich vor dem Kauf absichern und das ist bei Ebay kaum möglich. Bei Kleinkram kein Problem, war halt Fehlkauf. Aber bei wertvollen Gegenständen muss der Nachweis durch eine Originalrechnung vorhanden sein. Das wäre deine Pflicht gewesen. Und da der Kauf relativ günstig war, hätte man da schon stutzig werden können.