Warum dürfen Bikes ohne Lichtanlage verkauft werden?
Warum dürfen Fahrräder ohne Lichtanlage verkauft werden ? Mal ganz abgesehen davon, dass Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstrassen fahren dürfen, halte ich die Radfahrer, die nachts ohne Licht herumfahren, für eine grosse Gefahr. Ich stelle als Autofahrer immer wieder fest, dass vorallem viele Jugendliche mit Fahrrädern ohne jegliche Beleuchtung am Fahrrad, unterwegs sind, auch bei Dunkelheit. Die überqueren Strassen, oder kommen einem in Einbahnstrassen ohne Beleuchtung nachts entgegen. Erkennt man denn bei unseren Gesetzgebern diese Gefahren nicht ? Bei uns wird alles mögliche per Gesetz reglementiert, doch dieser wichtige Punkt findet keine Berücksichtigung. In der STVO gilt doch, dass bei Dunkelheit mit Licht zu fahren ist. Auch die Polizei sieht doch diese Fahrräder, an denen keinerlei Beleuchtung angebracht ist. Warum dürfen die Radfahrer ein solches Fahrrad im Strassenverkehr überhaupt benutzen ? Da wird doch gegen die STVO verstossen, oder etwa nicht ?
3 Antworten
Es dürfen auch Autos und Motorräder verkauft werden, die nicht verkehrstauglich sind. Sie werden dann für rein sportliche Anwendungen verkauft und dürfen im normalen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Es werden sogar Motorräder für 10-jährige Fahrer verkauft. Und nein, auch Fahrräder ohne Beleuchtungseinrichtung dürfen im Straßenverkehr nicht benutzt werden und die Fahrer werden auch zur Kasse gebeten.
Fahrräder dürfen selbstverständlich ohne Lichtanlage verkauft werden. Um im Straßenverkehr damit zu fahren, muss - übrigens auch am Tag - eine funktionsfähige Lichtanlage angebracht sein. Das ist allein die Verantwortung des Radfahrers, nicht des Verkäufers (der im Optimalfall aber gleich eine vernünftige Beleuchtung mit anbietet).
Warum dürfen die Radfahrer ein solches Fahrrad im Strassenverkehr überhaupt benutzen
Du irrst - sie dürfen es nicht. Guggst du hier: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog
Eine Mitschuld trägst du als Autofahrer immer. Fußgänger sind ja in der Dunkelheit auch nicht beleuchtet, und du darfst sie nicht über den Haufen fahren. Die Schuld bei einem Unfall muss sich in dem Fall allerdings nicht zwingend 50:50 aufteilen...
Wenn die Polizei die nicht anhält, kann es sein, dass sie anderes zu tun haben. Wenn du die Polizei rufst und die drei Stunden später erst kommt mit der Begründung "upps, wir haben noch Strafzettel verteilt", findest du das sicher auch nicht lustig.
Fussgänger bewegen sich in aller Regel nicht auf der Strasse, sondern eher auf dem Gehweg. Mal abgesehen davon, das sich bei uns viele Radfahrer, insbesondere solche, die es nicht dürften, mit dem Rad den Gehweg benutzen. Fahren oft ziemlich schnell auf dem Gehweg, ohne Rücksicht auf die Fussgänger zu nehmen. Ich denke die Polizei will sich die Arbeit gar nicht machen, Jugendliche mit Fahrrädern anzuhalten, an denen keinerlei Beleuchtung vorhanden ist. So wie ich die Radfahrer sehe, sehen die die Polizisten auch. Da fährt man lieber auf Firmenparkplätzen oder Supermarktparkplätzen herum und schaut, an welchen PKW`s der TÜV abgelaufen ist. Das bringt mehr als mit Halbwüchsigen herumzudiskutieren, warum deren Fahrrad ohne Beleuchtung ist.
Ganz einfach..diese Räder beziehungsweise "Mountainbikes" sind nur für den sportlichen Zweck vorgesehen...es ist am Fahrer das Fahrrad Verkehrstauglich zu machen, der ganze Kram am Bike würde beim Biken extrem belasten und könnte zum teil auch zu tödlichen unfällen führen..ich selber besitze auch ein Bike..aber ich habe mir extra ein günstig Rad für die Strasse gekauft wo ich den ganze krims krams angebracht habe..aber das ganze am "Mountainbike" anzubringen für den sportlichen Zweck wäre eine schlechte Idee gar Lebensmüde.. dasselbe die Leute die ohne Beleuchtung spät am Abend fahren...
Sie dürfen es nicht, wie du schreibst. Was aber wenn du bei Dunkelheit einen solchen Radfahrer anfährst ? Dann trägst du eine Mitschuld. Bei uns hält die Polizei keinen Radfahrer an, an dessen Rad keine Beleuchtung installiert ist.