Vermieter unterstellt ettliches?

9 Antworten

Der Vermieter wird sich auf den Standpunkt stellen, dass er mit dir überhaupt keinen Vertrag hat.

Dass du dort mit Genehmigung des Mieters zu Besuch warst, ist eine andere Geschichte.

Der eigentliche Mieter kann den Vermieter wegen Hausfriedensbruch verklagen(lassen)

DietmarBakel  17.06.2020, 13:38

Die 8-jährigen sind jetzt alle durch, jetzt kommen alle 4-jährigen Fragen. :-)

pool56  17.06.2020, 18:10
@DietmarBakel

Hans beantwortet täglich oft mehrerer Oldies. Habe ihn schon 2x drauf aufmerksam gemacht, gestern und vorgestern, mit Tipp zur Vermeidung. Er scheint es nicht zu verstehen.

Hallo xEstrella ich würde an deiner Stelle mit dem Vermieter nochmal darüber reden und 

dich mit deinem Freund nochmal über diese ganze Sache austauschen.... und wenn das nicht hilft wircklich den Anwalt einschalten denn es hilft auch nichts wenn der Vermieter dir später noch mehr misst anhängt. (Soweit ich weiß ist das auch kein Grund von deinem Vermieter dich rauszuschmeißen).

LG Genie24


xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 00:45

Das habe ich die letzten 6 stunden versucht ich habe dem Vermieter auch schon angedroht wenn diese ganzen Unterstellungen nicht aufhören, dass ich eine Unterlassungsklage einreichen werde.. nunja auf diese aussage kam vom Mieter dass es soweit nicht kommen soll dass man das ja klären kann.. aber das geht ja nicht erst seit heute so, das geht seit November (dort hat der vermieter das haus gekauft) so, dass man mir unterstellt ich würde lügen ich würde den Hausfrieden stören etc.. in der hinsicht verteidigt der mieter mich aber da er gerade geschäftlich weg ist kann er sich von der jetzigen situation kein bild machen und bekommt 2 varianten von 3 leuten gesagt ( vermieter : ehemann+ ehefrau , sind schwester und schwager des mieters) und meine Variante

ich nächtige seit einiger Zeit bei einem Freund

"Einige Zeit" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Kannst du das mal bitte genauer erläutern? Einige Zeit können 3 Tage, 3 Wochen, 3 Monate oder mehr sein. Nächtigen und seit einiger Zeit interpretiere ich als "seit einiger Zeit dort wohnen". Korrigiere mich bitte, wenn das anders zu verstehen ist. Das ist schon wichtig um zu unterscheiden, ob es sich bei dir um Besuch oder Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte handelt.

jetzt ist der Vermieter der Ansicht dass ich die Wohnung verlassen muss

Er meint du musst ausziehen?

zumal der vermieter mit im Haus wohnt..

Handelt es sich um ein vom Vermieter selbst bewohntes Zwei-Familien-Haus?

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 07:36

Seit 6 Monaten aber mit mehreren Unterbrechungen also nicht 6 Monate am Stück zwischen 5 und 10 Tagen pro Monat bin ich dann mal nicht da weil wir den Abstand auch brauchen..
naja in der zeit wo der mieter nicht da ist sollte ich die wohnung verlassen was ich ja auch gemacht habe um dem Stress zu entkommen..
Der Vermieter wohnt im selben Haus

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 07:39

3 Parteien wohnen dort : der vermieter selbst und 2 mieter

TrudiMeier  02.03.2017, 07:45
@xEstrella

Du wohnst dort seit 6 Monaten?  Hat der Vermieter überhaupt zugestimmt bzw. wurde er jemals gefragt?  Auf jedenfall bist du über diesen Zeitraum kein Besuch mehr. Auch wenn du nun mal ein paar Tage im Monat nicht da bist, ändert das nichts an der Regelmäßigkeit in der du dort wohnst. Da wäre ich als Vermieter auch angepisst. Der Vermieter hat somit die Möglichkeit deinen Freund abzumahnen und deinen Auszug zu fordern. Andernfalls kann er fristlos kündigen.

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 08:30

Der Vermieter hat sich vor 3 Monaten geändert ich zahle auch Nebenkosten seitdem für die Wohnung. 20qm 75€ Nk der Mieter selber zahlt 95€ Nk. Der Vermieter hatte die letzten 2 Monate damit kein Problem erst als ich seiner Frau sagte ich wolle Abstand von ihr wolle fing es an das immer mehr Lügen erzählt wurden und Gründe gesucht wurden mich los zuwerden. Die Wohnung wurde auch bereits wegen Eigenbedarfs gekündigt

Sag deinem Freund das es dir leid tut, aber du hast es nicht nötig dir irgendwas von seinem Vermieter unterstellen zu lassen. Um den Hund kannst du dich ja bei dir kümmern, aber die Wohnung würde ICH an deiner Stelle nicht mehr betreten!

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 00:38

Dazu muss ich sagen : ich bin nicht versichert und einige meiner Sachen sind bei ihm in der wohnung : pc zeugnisse klamotten geld
Was habe ich davon die wohnung in brand zu stecken wenn mein Eigentum dort steht?
Man muss noch dazu sagen Mieter und Vermieter sind Verwandte und seit einiger Zeit verstehe ich mit denen nicht mehr und naja bevor ich gestern bzw vorgestern (dienstag 15uhr) das Haus verlassen habe, unterstellte der Vermieter mir ich könnte ja in Abwesenheit des Mieters Wasser, Herd laufen lassen und Kühlschrank auflassen.. mit der Begründung "ich könnte denen ja eins auswischen wollen"

Vampire321  02.03.2017, 00:50
@xEstrella

Tja, so wie es aussieht kann der Vermieter dich nicht leiden.

Das 'warum' spielt keine Rolle - du bist kein Mieter und somit kein Geschäftspartner von ihm.

Er hat das Hausrecht und könnte dir Hausverbot erteilen... an deiner Stelle würde ich zugesehen das ich mal lerne auf eigenen Füßen zu stehen... Dann können dir anderer Leute Vermieter egal sein!

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 00:56

Nunja das mit dem Hausverbot ist so ne Sache für sich, wir haben bereits mit der Polizei gesprochen und die sagten: "Der Vermieter darf kein Hausverbot erteilen, dass darf nur der Mieter weil, der Mieter das Mietrecht hat und entscheiden darf wer die Wohnung betreten darf oder nicht" der nette Polizeibeamte sagte aber auch "Der Vermieter darf nur dann Hausverbot erteilen WENN mehrere Ruhestörungen oder Hausfriedensbruch begangen wurden, dieses Hausverbot aber dann nur erteilt werden darf wenn die genannten Aspekte zur Anzeige gebracht wurden aber auch nur dann wenn die Polizei zum Einsatz gerufen wird/wurde um der Anschuldigung nachzugehen denn ohne Ausrücken und Überprüfung durch Polizeibeamten vor Ort könnte keine Anzeige zu den Punkten aufgenommen werden"

Vampire321  02.03.2017, 01:03
@xEstrella

Wenn der Mieter aber nicht greifbar ist, und der Vermieter eventuell sogar mit ihm Haus wohnt, hat er das Hausrecht!

Das weiß ich 100% ig, weil ich selber schon Besuchern von Mietern in unserem Haus Hausverbot erteilt habe... Und die Aufforderung dazu kam - rate mal!- von der Polizei!

Denn wenn ich als Vermieter ein Hausverbot ausspreche, und der Besuch trotzdem nicht geht oder wieder kommt, ist das Hausfriedensbruch - und dann kann auch die Polizei etwas dagegen unternehmen, obwohl es privates Gelände ist, auf dem die eigentlich null Befugnisse bei Zivil Streitigkeiten haben!

Diese müssten nämlich zivilrechtlich geklärt werden.

Aber der Verstoß gegen ein Hausverbot / Hausfriedensbruch kann polizeilich verfolgt werden... ;)


xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 01:14

3 Störende Besucher
Der Vermieter hat aber auch dann an der Wohnung oder am vermieteten Haus kein Hausrecht, wenn Besucher des Mieters den Hausfrieden erheblich stören.

Das fand ich zu dem Hausverbot

Und das mit dem Aufenthalt in der Wohnung in Abwesenheit des Mieters

Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.

Ich glaube Ihnen aber wenn ich mich an die Regeln des Hauses (die es nicht mal gibt - es gibt keine Hausordnung) halte dann kann Vermieter ja nichts machen oder?

Ich war 2 Tage dort alleine , habe keine laute Musik gehört alles in erlaubter Lautstärke gehabt - habe mich sogar daran gehalten nach 20 Uhr nicht mehr zu duschen
Und auch die Tage zuvor wo der Mieter noch anwesend war, war ich ein "anständiger" Besucher sonst hätte man ja wegen Ruhestörung die Polizeibeamten am Po kleben gehabt.
Ich bin 25 Jahre alt ich weiß wie ich mich zu verhalten habe das einzige wo ich "lauter" bin/war - das muss man jetzt nicht erläutern das können Sie sich eventuell denken - zählt ja laut Gesetzeslage nicht als Ruhestörung

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 01:20

Der Vermieter sagt es gibt dieses Mietrecht nicht, dass ich als Besucher auch in Abwesenheit des Mieters dort bleiben darf.. ich habe mit einer Beraterin vom Mieterschutzbund sowie mit einem befreundeten Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist gesprochen und beide Parteien bestätigten mir, dass ich wenn ich den Schlüssel vom Mieter bekommen habe, mich in Abwesenheit dort aufhalten dürfte

Darf ich fragen wie lange Sie Vermieter sind?

TrudiMeier  02.03.2017, 07:52
@xEstrella

Der Vermieter sagt es gibt dieses Mietrecht nicht, dass ich als Besucher auch in Abwesenheit des Mieters dort bleiben darf..

Du bist kein Besucher!  Hast du Anwalt und Mieterschutzbund denn auch gesagt, dass du seit 6 Monaten dort wohnst? Eher nicht, denn dann hätten die dir die gleiche Antwort gegeben wie imager.

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 01:42

Was ich noch erwähnen muss: der vermieter besteht darauf nach 20 uhr nicht mehr zu duschen und dass ich bzw der Mieter pro Woche nur noch eine Waschmaschinenladung machen darf WEIL er ja Kopfschmerzen vom Schleudern der Maschine bekommt
Die Wohnung hat 20qm der Mieter zahlt 95€ NK und ich zahle an den Vermieter 75€ NK - wenn ich nicht zahlen würde (was ich nicht müsste sondern dem Mieter zahlen müsste) könnte ich all das verstehen - der vermieter sieht und hört mich nie im Gegenteil ich bekomme gesagt "Du verlässt ja schliesslich nie das Haus"

Vampire321  02.03.2017, 02:50
@xEstrella

Ich selbst vermiete seit 21 Jahren, meine Eltern allerdings schon solange ich denken kann.

Ich finde einige der Aktionen des Vermieters sehr befremdlich, aber fakt ist:

Ich muss als Vermieter akzeptieren, wenn ein Mieter heiratet oder eine feste Beziehung als Lebensgefährten bei sich einziehen lässt.

Ich muss akzeptieren, wenn ein Mieter längerfristig verreist und seine Aufgaben der Hauspflege (flurwoche, Fenster putzen, Müll, lüften etc ) von jemand Außenstehenden wahrnehmen lässt. (Das muss er sogar organisieren)

Ich muss als Vermieter aber nicht akzeptieren, das diese Person in der Wohnung übernachtet und quasi  als  Untermieter dort logiert.

Das KANN ich MAL akzeptieren, muss das aber nicht auf Dauer tun!

Dein Freund sollte mal in seinen Mietvertrag schauen ob Untervermietungen gestattet, oder ausgeschlossen sind!

Bei deinen Schilderungen über das Verhalten des Vermieters tippe ich auf zweiteres... Aber das würde ich mal abklären.

Die Sache mit den Nebenkosten ist sehr suspekt... Sagt dir eigentlich das meldegesetz etwas?

Entweder du wohnst da, dann musst du auch Miete und Nebenkosten Zahlen, aber dann musst du dich auch mit Wissen des Vermieters beim einwohneramt anmelden... Wenn er das nicht will, wohnst du da nicht, dann hat er aber auch keine Nebenkosten zu fordern.

Macht er dies jedoch trotzdem, verstößt er gegen das meldegesetz, was bei einer Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ Für den Vermieter bestraft werden kann.

Wie gesagt, alles sehr suspekt da bei euch...

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 05:49

Mit 21 Jahren Vermieter sind Sie ja sehr erfahren was das betrifft - Der Vermieter ist erst seit Ende November Eigentümer der Mietvertrag gilt seit dem 1.12 quasi 3 Monate spielt er den Supervermieter der alles weiß.
Von dem Mietvertrag kann ich Ihnen so viel sagen : es ist ein 2 blättriger "Vertrag" wo nur drauf steht wie Mieter und Vermieter heissen mit Anschrift und wie hoch die Miete ist + Bankverbindung des Vermieters.
Keine Auflistung der Betriebskosten keine Kaltmiete etc nur die Höhe der warmmiete. Gemeldet bin ich dort nicht hab ja schließlich meine eigene Wohnung bin aber dort als Dauerbesucher weil Mieter und ich ein besonderes Verhältnis haben was Vermieter nicht zu akzeptieren scheint - was ihn aber auch nichts anzugehen hat meiner Meinung nach. Der Vermieter hatte bis jetzt auch nie was gesagt dass ich dort ein und ausgehe, die sehen und hören mich ja auch so gut wie nie also ich mache mich nicht einmal bemerkbar. Meine Vermutung ist halt dass man jetzt etwas sucht um mir Hausverbot erteilen zu können - wenn man sich aber als Vermieter ohne Schlüssel zugang zur Wohnung verschafft und dann noch Bilder macht vom nicht gemachten Abwasch und diese dann verbreitet sehe ich aber keine Chance für Vermieter mir zu beweisen ich hätte 4 herdplatten angelassen wo öl in pfanne und frittierfett im Topf drauf standen vor allem weil vermieter nach 28 std in die Wohnung ging und bemerkt haben soll das die Herdplatten angeschaltet sind.
Das heißt im Klartext Vermieter kann mir nichts wenn ich nicht zahle? Also er dürfte mir dann auch nicht verbieten als Besucher dort zu bleiben? Also es geht in der Frage jetzt drum wegen meiner Nk

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 08:34

Die Dame vom Mieterschutzbund sowie der Anwalt sagten ich zähle als Dauerbesucher da ich auch Nebenkosten zahle. Der Mieter hat mir heute Morgen mitgeteilt, dass er bereits im Januar eine Kündigung für die Wohnung erhalten habe mit Begründung "Eigenbedarf" zu der Zeit war ja noch alles "Friede-Freude-Eierkuchen" zwischen mir und dem Vermieter. die frau des vermieters war meine Beste Freundin zu diesem Zeitpunkt noch - aber als sie dann lügen über mich erzählt hatte beendete ich diese freundschaft und seit dem her will man mich da raus haben..

Vampire321  02.03.2017, 14:41
@xEstrella

Nochmal:

DU bist keine gemeldete Mieterin. Damit hast du da auf Dauer nichts (!) zu suchen!

Und die Tatsache der Nebenkosten sind ein anderes Thema - auch wenn du woanders gemeldet bist, müsstest du dich dort beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen.

Machst du das nicht, machst du dich strafbar - da der Vermieter dich als Mieterin nicht will(die anderen wurden ja schon gekündigt) wirst du dich da auch nicht melden können, da der Vermieter damit einverstanden sein muss... hol doch einfach deine Sachen da raus und geh dem aus dem Weg!

Es ist nicht dein Haus - und du bist nichtmal Mieterin!

... und der Mieter ist nichtmal da!

Geh dem Stress doch einfach aus dem Weg und bleib da weg!

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 22:21

Ich muss mich also von meinem Freund fern halten weil sein Schwager der Vermieter mich nicht leiden kann? Auch wenn der Mieter wieder da ist? Und die Unterstellungen muss ich dann also auch über mich ergehen lassen?
Mein Anwalt hat mir jedenfalls heute noch einmal bestätigt dass der Vermieter mir kein Hausverbot erteilen darf und auch nichts dagegen sagen kann wenn der Mieter mir erlaubt dort zu schlafen wenn ich alle 6 Wochen für 24std nicht dort bin. Ich wollte jediglich wissen was ich gegen diese ganzen Unterstellungen machen kann die man mir zur Last legt.

Vampire321  02.03.2017, 23:35
@xEstrella

Dann geh deinen Weg... aber bedenke eins:

Was passiert wenn du der Aussage seines Anwaltes folgst?

Richtig! - der Vermieter wird gerichtlich gegen dich vorgehen

Was machst du? Du gehst wieder zu deinem Anwalt, der sich die Hände reibt und dir wieder tolle Geschichten erzählt, was du seiner Meinung nach darfst

Dann geht's vor Gericht, und es gibt in erster Instanz ein Urteil... und egal wie das aussieht: dein Anwalt bekommt sein Geld!

Was würde denn passieren, wenn der dir sagen würde das dich das u.u. Ne Menge Geld kosten könnte und die erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht relativ gering ist?!

Richtig! Du gibst nach, weil du die Sinnlosigkeit deines Tuns erkennst ... aber was passiert denn dann?

Schon wieder 'richtig'!

Dein Anwalt verdient kein Geld.

Was liegt dem nun wohl näher - dich ordentlich für ein paar Euro pauschale zu beraten, oder für deutlich mehr Geld vor Gericht zu vertreten?

Sein Geld bekommt der da nämlich immer - egal ob er gewinnt oder verliert!

Denk mal drüber nach ;)


... aber sag hinterher nicht, man hätte dich nicht gewarnt!


xEstrella 
Fragesteller
 03.03.2017, 13:26

Naja Geld bekommt der Anwalt nicht ist ein Freund der Familie er vertritt mich ohne Bezahlung wegen eines Gefallens den wir ihm mal erfüllt hatten und als dankeschön zeigt er sich nun so erkenntlich.
Sie sagen mir also ich soll meine Beziehung für diesen ganzen "Mist" aufs spiel setzten?
Der Vermieter hat nicht das Recht dazu.
Heute sagte mir mein Freund, der Vermieter habe das Schloss ausgewechselt ohne seine zustimmung - strafbar , richtig?
Der Vermieter hat nicht einmal Beweise für seine Anschuldigungen also steht Aussage gegen Aussage - wobei ich schon die Bestätigung der Feuerwehr habe dass ich den Herd nicht angelassen haben kann ohne dass die Wohnung innerhalb von 3 stunden total verqualmt gewesen sein hätte müssen und nach 28 std wäre keine Wohnung mehr da gewesen. Ich habe mehr als einen zeugen dass ich von Dienstag 16 uhr bis heute nur zum Gassi gehen vor der Tür war und nicht mal in der Nähe des Hauses von meinem Freund war. Nicht ich habe falsch gehandelt sondern der Vermieter der sich durch schlossknacken und einer VERMUTUNG zugang zur Wohnung verschafft hat.

bin aber dort als Dauerbesucher weil Mieter und ich ein besonderes Verhältnis haben was Vermieter nicht zu akzeptieren scheint - was ihn aber auch nichts anzugehen hat meiner Meinung nach.

Da irrst du dich gewaltig: Zwar darf die Eisenbahnerwitwe nebenan ihren Romméclub seit 15 Jahren dreimal die Woche auf ein Kaffekränzchen bei sich einladen und ihre Freundin aus Gera regelmäßig übernachten lassen, dein Freund dich aber nicht :-O

Wenn du diesen Dauerbesuch uns Ratgebern hier oder dem Mieterschutzverein benannt hättest, kämen die zu einer ganz anderen Einschätzung:

Das nennt sich Gebrauchsüberlasung Dritter, § 540 BGB und bedarf zwingend der Zustimmung des Vermieters.

Entweder beantragt dein Freund bei ihm Zuzug seiner Lebensgefährtin, wenn es dieses besondere Verhältnis sein sollte, von dem du sprichst oder stellt Antrag auf Untervermietung.

Andernfalls hast du als houssitter weder den Blumen nachts beim Wachsen zuzusehen noch den Schlaf des Hundes zu überwachen, sondern die Wohnung nach Erledigung  (Lüften, Blumengiessen, Hundefutter mitnehmen) wieder zu verlassen.

Mit dir hat der VM in dieser Angelegenheit nichts zu besprechen. Er wird seinen Mieter auffordern, diese vertragwidrige Gebrauchsüberlassung zu beenden oder ihm fristlos kündigen.

Und ihn qualifiziert unter Kündigungsandrohung abmahnen, wenn es durch Verschulden eines Besuchers, der ihm anfiele, beinahe zu einem Wohnungsbrand gekommen wäre.

Da wärst du gut beraten, deine Aufenthalte dort wegen House-und Dogsittertätigkeit stundenweise zu begrenzen und dreimal zu prüfen, ob Licht, Herd, Wasser usw. abgestellt sind, bevor du gehst :-O

G imager761

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 07:23

Ich bin ja seit seiner Abwesenheit dort nicht mehr weil Vermieter ja gedroht hat. Vermieter hat behauptet ich könnte ja in Abwesenheit des Mieters Strom Wasser etc laufen lassen um dem Vermieter eins auszuwischen damit dieser erhöhte Nk bekommt. Daraufhin bat der Mieter mich mit Hund ersteinmal zugehen und wieder zu kommen wenn er wieder da ist, dies tat ich auch. Ich hab sogar die Steckleisten aus den Steckdosen gesteckt und alles überprüft. Ich mach sogar nur um kurz zur Mülltonne zu gehen die 5 Meter hinterm haus steht den Fernseher aus.. und nun soll ich angeblich 4 herdplatten angelassen haben wo plastik drauf stand.. nach 28 std vermutete der vermieter ich könnte ja herdplatten angelassen haben und hat mit einer Karte die Tür geknackt und dann festgestellt das gleich 4 an sind.. komischer zufall oder nicht? Gestern Abend habe ich mit meiner Mutter einen Versuch gewagt und eine Plastikflasche auf eine Herdplatte der Stufe 3 gestellt nach 8-10 Minuten war die Küche verqualmt also kann es gar nicht sein dass ich so unter gedächnisschwund leiden müsste um gleich 4 platten angemacht haben zu müssen

TrudiMeier  02.03.2017, 07:48
@xEstrella

Es ändert doch nichts daran, dass du dort unerlaubt wohnst!

xEstrella 
Fragesteller
 02.03.2017, 08:38

Können Sie auch richtig lesen? Es war für den Vermieter bis jetzt kein Problem erst seit 3-4 Wochen werden Dinge behauptet die ich anstellen würde.

imager761  02.03.2017, 17:23
@xEstrella

3-4 Wochen war es auch kein Problem, dich als Besucher dulden zu müssen.

Nun scheint ein Dauerzustand einzutreten, der den VM zu Beseitigung n. § 540 BGB berechtigt, wenn dein Freund keine Anträge auf Zuzug oder Untervermietung stellt.

Das in der Schusseligkeit deiner Person, der Herdplatten unbeaufsichtigt brennen lässt und eine Gefahr für Gut und Leben darstellt ein Weigerungsgrund läge, scheint nicht zufällig.

Wie man diese Feststellungen entkräften könnte, weiß ich auch nicht. Fotos und evtl. Zeugen wiegen da schon schwerer als eine gegenteilige Schutzbehauptung - aber ich muß diese Vorträge ja nicht würdigen.