Hausübergabe an eines der Kinder: Ist das eine Schenkung oder ein Erbe und welche Bedeutung hat hier die 10-Jahres-Frist, von der man hier sehr viel liest?

5 Antworten

Das kommt auf die Gestaltung des Vertrages an den man vor dem Notar abschliesst. Dabei ist eine situatinsbedingte Beratung ( Steuern ) erforderlich.

Wenn die Eltern noch leben muss deren Unterhalt gesichert sein. Innerhalb von 10 Jahren kann der Staat auf dieses Vermögen zugreifen, wenn er Unterhalt zahlen muss.

Bei einer Insolvenz gibt es eine ähnliche Regelung. MfG

Die im Grundbuch Eingetragenen verkaufen das Haus symbolisch für 1,00 € notariel an den neuen Eigentümer . Dieser übergibt eine zu vereinbarende Summe an seine Geschwister .  Im Falle des Ablebens der Eltern ist das Objekt keine Erbmasse o.ä. .   Das geht allerdings nur bei echten Familien  alten Wertes .

Ich bi kein Anwalt, erben kann man nur, wenn die Vorbesitzer verstorben sind. Mit der Umschreibung im Grundbuch auf Deinen Namen müssen die Geschwister ausgezahlt werden, Notar ist erforderlich. Wenn die Eltern noch leben, können die Eltern eine Schenkung machen. Ich weiß micht, ob bei einem Haus Schenkungssteuer fällig wird. Die 10-Jahresfrist gilt für die nächste Schenkung, steuerlich gesehen, d.h. erst nach Ablauf von 10 Jahren kann erneut eine Schenkung vollzogen wreden.

Bei Lebzeiten des Hausbesitzers ist es eine Schenkung, muß aber auch notariell vollzogen werden. Wie es mit der Auszahlung der Geschwister ist, kann im Vertrag geregelt werden.

Das dürfte eine Schenkung sein.Außerdem ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur bei tot des Erblassers.