Erbe ausschlagen bei Grundsicherung?

4 Antworten

Ich mag mich vielleicht irren, aber mit dem Erbe hat das wenig zu tun. Stirbt jemand sind die Hinterbliebenen per Gesetz dazu verpflichtet die Kosten einer Beerdigung zu übernehmen. In der Regel geht man da zuerst an den oder die Erstgeborene/n. Kann kann niemand die Kosten tragen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. In diesem Fall kann der Bestatter die Kosten der Stadt in Rechnung stellen.

Nein, das ist nicht richtig. In erster Linie müssen zwar die Erben die Bestattungskosten tragen, wenn jedoch jeder ausschlägt, können die Kosten immer noch den Verwandten in gerader Linie als Unterhaltsverpflichtete auferlegt werden; sofern sie leistungsfähig sind. Wenn auch das zu keinem Ergebnis führt, gibt es wohl je nach Satzung die Möglichkeit, die Bestattungspflichtigen zur Zahlung heranzuziehen. Das sind meist nahe Verwandte oder z.B. der Ehegatte. Erst am Schluss übernimmt der Staat die Kosten bzw. das Sozialamt wenn ein Härtefall vorliegt.

Ja, so sehe ich es auch. So ist es auch wenn der Vater in ein Pflegeheim kommt, Verwandte in gerader Linie, also Kinder werden zuerst einmal gebeten ihre Finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Erst dann, wenn die Kinder nicht zahlen können, tritt das Sozialamt ein .Kann bei einem Sterbefall ja nicht anders sein !

Ein Ausschlagen der Erbschaft ist zwar durchaus sinnvoll, schützt aber nicht unbedingt vor den Bestattungskosten. Diese sind nämlich, wenn diese nicht aus den Nachlass getragen werden können, von den Unterhaltspflichtigen ( Ehegatten, Verwandte in Grader Linie) im Rahmen deren Leistungsfahigkeit zu tragen. Es kommt hier im Einzelnen auf das Einkommen der Kinder und etwaige vorrangige Unterhaltsberechtigte an. Gibt es auch keine leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen, und zahlt keiner freiwillig die Bestattung, gibt es ein Sozialbegräbnis auf Kosten des Sozialamts.

Auch wenn die Erben ausschlagen müssen sie die Beerdigung bezahlen.nur wenn diese mittellos sind übernimmt es das sozialamt