Ablauf Schenkung und Auszahlung Geschwister?

5 Antworten

Einfacher wäre es, wenn der Vater jedem 1/3 "schenkt". Dann fallen keine Steuern an.

Wenn du deine Geschwister dann auszahlen willst, musst du die 60.000 finanzieren. Das ist natürlich nur möglich, wenn du ein entsprechendes Einkommen nachweisen kannst.

Das Grundstück dient der Bank zwar als Sicherheit, aber du musst den Kredit ja auch bedienen können.

Grundsätzlich muss das GANZE notariell begleitet und abgewickelt werden. 

Das ist bei Grundstücksangelegenheiten Vorschrift.

Ihr müsst zum Notar gehen und einen Schenkungsvertrag machen. Da wird auch festgehalten, dass dein Vater es dir überschreibt und die anderen Geschwister den Geldwert bekommen haben. Nur dann kannst du zum Grundbuchamt gehen und das Grundstück auf dich übertragen lassen. Das kostet ein bisschen Geld (Notargebührenordnung), aber danach ist alles klar. Steuer wird nicht fällig, zumindest keine Erbschaftssteuer, weil ihr - wenn es nur um das Grundstück geht - unter dem Freibetrag pro Kind/pro Elternteil liegt. Wenn dein Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt, wir jedoch alles, was ihr vorher an Schenkungen erhalten habt zusammengerechnet mit dem, was ihr noch erbt. Da kommen dann ggf. Abschläge zum Tragen. Nach 10 Jahren muss die Schenkung nicht mehr angerechnet werden. Kann euch alles der Notar genau sagen, macht euch am besten vorher eine Liste mit allen Fragen, damit ihr den Termin für euch am besten nutzen könnt.

Der Notar wird den Vertrag so aufsetzen, dass er nicht anfechtbar ist, und auch keine Steuerfalle beinhaltet. 

Da die Grundstücksübertragung sowieso notariell erfolgen muss, fallen Notargebühren an .. diese beinhalten auch die Beratung und die Erstellung des Vertrags. Also kein Vorabvertrag oder Erbvertrag oder Rechtsanwaltliche Beratung nötig. Keine Extrakosten durch die Variante mit Auszahlung der Geschwister. (ist auch keine grosse Arbeit, sondern wohl ein Standardvertrag für den im Entwurf nur Namen und Werte einzusetzen sind).

Einfach beim Notar anfragen, und im Vorgespräch wird der dann einen Vertragsentwurf erläutern. 

In diesem Fall sieht das dann wahrscheinlich so aus: Grundstück wird an Kind A übertragen, mit der Auflage, dass A an die Geschwister B und C bis zum .xxx je einen Geldbetrag von je yy zahlt.  und dann kommt noch ein §§ in dem festgehalten wird dass die Kinder sich diesen Betrag auf einen Pflichtteilsanspruch im Erbfall anrechnen lassen müssen.

Damit ist dann sichergestellt, dass die Zahlungen weder Kaufpreis (Grunderwerbssteuer) .. noch Schenkung zwischen Geschwistern sind, Erbausgleich, Schenkung an direkte Abkömmlinge somit sollte an Kosten nur Grundbucheintragung und Notar anfallen. 

Hallo,
laut Steuerrechner hast Du einen Freibetrag von 200000 € wenn Dein Vater dir etwas schenkt.
http://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Schenkungssteuer.html

Du würdest theoretisch an Deine Geschwister jeweils 30.000 € schenken.
Hier gibt es einen Freibetrag von 20.000 €.
Deine Geschwister müssten also jeder 10.000 € versteuern, was laut Rechner 15% Schenkungssteuer wären, also 1500€.
Sie hätten also 28500 € netto.

Soweit ich weiß, muss man nicht alles auf einmal verschenken, sondern könnte auch splitten.
Dein Vater könnte dir z.B. die Hälfte vom Grundstück schenken und Du schenkst Deinen Geschwistern die Hälfte.
So würde man die Schenkungsteuer umgehen.

Jedoch kosten der Grundbucheinträge Geld.
Das müsste man abwägen und sich beraten lassen.

Einen Vertrag solltet ihr beim Notar machen.
Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

falsch .. der Freibetrag für Schenkung/Erbschaft Eltern and Kind ist sogar 400.000 Euro .. also 2 Elternteile können 3 Kindern steuerfrei ein Vermögen von 2,4 Mio Euro zukommen lassen !

Bei beiden Elternteilen. Der Vater ist glaube ich nur 1 Elternteil, oder täusche ich mich?

Die, nach meiner Meinung, beste Lösung ist in dem Fall ein Erbvertrag.

Alle sind beteiligt und keiner kann sich später beschweren. Die 10 Jahresfirist für das Sozialamt gilt aber immer und für alle Erben.

Es fallen nur die Kosten für den Notar und das Grundbuch an, denn du liegst hierbei unter dem Steuerfreibetrag.

Unter Vorwegnahme der Erbteilung wird dann die von dir angesprochene Regelung getroffen. Darin kann, muss man nicht, den Rest auch regeln. Das spart Kosten. MfG