Haustürschlüssel geklaut: Wer haftet dafür?

13 Antworten

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Die Schuld trägst du, denn du hast deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Ausnahmen wären eine gewaltsame Entwendung oder Einbruchdiebstahl.

auch dann haftest du dafür

du hast einen leihvertrag über den schlüssel, du kannst ihn nicht zurückgeben, du haftest

@BlonderHuene

Sicher? Ich meine ganz sicher? Wenn mir ein Schlüssel gewaltsam entwendet wurde und ich diesen Vorgang zur Anzeige gebracht habe, warum sollte ich dann dafür haften? Das kann ich so nicht erkennen.

@GOTTdesZORNS

Andersrum: Warum soll der Vermieter dafür haften?

@GOTTdesZORNS

Angenommenes Szenario: Ich komme von irgendwo heim und bemerke erst jetzt, dass der Haustürschlüssel fehlt. Da ich ihn beim Verlassen der Wohnung sicher noch hatte, muss er unterwegs abhanden gekommen sein.

Nun überlege ich mir, was die Konsequenzen sein können und mir fällt ein, dass nun eine teure Rechnung für eine komplette Schließanlage auf mich zu kommen könnte. Was könnte mir helfen? Ach ja, ich könnte zur Polizei gehen und denen die Story auftischen, dass mir der Schlüssel gewaltsam von einer unbekannten Person entwendet wurde und zwar in einer ganz dunklen Ecke, wo es garantiert keine Zeugen gibt. Die Polizei nimmt das zu den Akten und kümmert sich nicht weiter darum, denn der Fall kann sowieso nicht aufgeklärt werden.

Ich aber bin fein raus, weil ich nun gegenüber dem Vermieter, Hausverwaltung oder Versicherung behaupten kann ich wäre am Verlust nicht Schuld, ich hätte ja gut aufgepasst und er wurde mir gewaltsam gestohlen. Ich konnte überhaupt nichts machen und war sogar bei der Polizei.

Schön wäre es!

@bwhoch2

Das werden wir wohl hier nicht mehr klären können. Dazu bedürfte es der Hilfe eines Anwalts um in dieser Frage Sicherheit zu bekommen.

wenn es keine Schlüssel mit Sperrnummer sind, wirst du dafür haftbar gemacht. Das heißt dann das auf dich eine Rechnung zukommen kann nicht für den Schlüssel sondern für das komplette Schloss also Zylinder + Schlüssel für alle Mieter

Natürlich hast du keine Schuld, das Geld kannst du dir vom Dieb einklagen sofern der gefasst wird

Wie gesagt es kann sein, muss aber nicht, wäre auch möglich das sowas von der Versicherung der Vermieter gedeckt wird?

Du brauchst vom Vermieter eine Bestätigung, dass du die Schlüssel anfertigen lassen darfst. Bezahlen musst du sie. Versuche hier über deine Hausratversicherung dass diese die Kosten übernimmt.

Das ist eindeutig DEINE Sache. Wenn Du nicht aufgepasst hast, musst Du den Schaden begleichen. Warum sollte der Vermieter das übernehmen?

Dein Vermieter hat die Schlüssel nicht verloren also muss er auch nicht zahlen.