Darf ein Vermieter die Grundsteuer in einem Mehrfamilienhaus auf nur eine Familie umlegen?

5 Antworten

Die Grundsteuer kann, wenn vereinbart, anteilig nach Wohnfläche umgelegt werden. Wenn das bei den anderen Mietparteien vergessen wurde, muss deren fiktiver Anteil vom Vermieter getragen werden. Aus der Abrechnung muss die Gesamtwohnfläche und deren Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und deine anteilge Grundsteuer ersichtlich sein. Ist das nicht der Fall, ist die Abrechnung unwirksam.

In diesem Fall würde ich Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und deren Korrektur fordern, Du darfst Einsicht in den Steuerbescheid fordern.

Wenn er nur mit diesem Mieter die Umlage vereinbart hat, ja.

Aber nur anteilig für die Wohnfläche dieses Mieters.

Den Rest muß der Vermieter alleine tragen.

Leider erkenne ich daraus nicht die Fläche. Ist nur blöd weil wir erst 4 Monate hier wohnen.

@kf12582

Aus der NK-Abrechnung muß doch die Gesamtwohnfläche ersichtlich sein.

Ist nur blöd weil wir erst 4 Monate hier wohnen.

Und dann schon eine NK-Abrechnung?

Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

Dazu müsste man erstmal differenzieren:

Nein, er darf nicht die gesamte Grundsteuer auf nur eine Wohnung umlegen.

Ja, er darf den Anteil, der auf die jeweilige Wohnung entfällt, nur an einen Mieter umlegen und die Kosten den anderen Mietern "schenken".

Beispiel: 3 Wohnungen à 100m² Wohnfläche, Grundsteuer für das gesamte Haus/Grundstück 600 Euro. Auf jede Wohnung darf 200 Euro umgelegt werden, muss aber nich.

So blöd wird wohl kein Vermieter sein. Dann könnte ja die gesamte Nebenkostenabrechnung erst mal verworfen werden.

Doch ist aber nur auf die untere Wohnung also uns umgelegt.

Nein, die gesamte Grundsteuer anteilmässig aufgeteilt auf alle Mieter!

Die gesamte grundsteuer wurde nur auf unsere Wohnung umgelegt. Die zwei über uns haben nichts.

@kf12582

Wehre Dich dagegen....!

@kf12582

Woher weißt Du das es die gesamte Grundsteuer ist?