Hausratversicherung-was fällt unter den Wohnraum?

6 Antworten

Bei der Wohnflächenberechnung für die Hausratversicherung haben die Versicherer teils abweichende Regelungen. Meist sind Terrassen, Flure/Treppenhäuser, nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Keller-/Lagerräume udn Speicher/Dachboden nicht in die Berechnung einzubeziehen (anders als in der Gebäudeversicherung). Allerdings würde ich hier auch nicht um zwei Quadratmeter feilschen - wenn Du die Angaben aus dem Mietvertrag übernimmst, dürftest Du auf der sicheren Seite sein. Übrigens: Versichert sind Deine Sachen dennoch z.B. auch im Keller oder auf dem Dachboden, und auch in einer Garage auf dem Versicherungsgrundstück.

Bei einer Wohnung alles was innerhalb der Wohnung liegt, bzw. noch zusätzlich als Zimmer dazu gemietet ist. Kellerräume und das Treppenhaus oder Trockenräume usw. gehören nicht dazu. Bei Häusern gehört auch der Hobbyraum im Keller oder auf der Bühne zum Wohnraum.

Die Wohnfläche wie sie Mietvertrag angegeben ist. Beim EFH hast du eine Wohn-Nutzflächenberechnung. Diese Summe ist maßgeblich, wenn du die Versicherung mit Unterversicherungsverzicht abschließen willst.

ja, alles, auch der Keller, sofern du darin Sachen stehen hast (Fahrrad z. B.) oder die Garage, wenn sich darin Sachen befinden (Werkzeug etc.)

DerHans  01.12.2010, 17:28

Die qm im Keller, Garage, Terrasse usw. brauchst du nicht mit angeben, die sind pauschal enthalten

zugrunde liegen die im Mietvertrag angegebenen quadratmeter