Wasserschaden aufgrund undichter Dusche
Wir haben im Obergeschoß unseres 2002 errichtetn Hauses eine bodengleiche (geflieste) Dusche. Die Dusche hat ein Freund gefliest und anscheinend nicht sehr gut mit Silicon abgedichtet. Im Flur unter der Dusche ist jetzt Wasser in die Lampe eingetreten. Die Dusche muß jetzt eigentlich "aufgekloppt" werden, damit überhaupt festgestellt werden kann wieviel Wasser sich seinen Weg durch die Betondecke gesucht hat. Ist das ein Fall für unsere Hausratversicherung? Was müssen wir bei der Meldung beachten?
5 Antworten
Die Dusche hat ein Freund gefliest und damit Schwarzarbeit durchgeführt. Ein Handwerker könnte dafür gerade stehen und müsste korrigieren. Der Freund könnte theoretisch seine private Haftpflicht informieren aber bei Schwarzarbeit ?
na dann kann dieser Freund seine private Haftpflicht einschalten
Das soll jetzt kein Aufruf zur Schwarzarbeit werden:
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit einem zugelassenen Handwerker Schwarzarbeit vereinbaren. Nach dem Urteil gibt es auch bei der Verabredung, ohne Rechnung zu arbeiten, einen Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt jedenfalls dann, wenn der vereinbarte Auftrag bereits durchgeführt wurde.
Noch was vergessen: Siliconfugen sind Wartungsfugen! Pflicht also beim Eigentümer. Die FWS-VS (Feuer/Leitungswasser/Sturm) wird bei Meldung "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" die Schäden am Gebäude übernehmen.
nix hausrat dafür muß ein rohr kaputt sein.aber bei so viel wasser ist bestimmt deine abwasserleitung defekt. läuft denn das wasser zum abfluss oder zur silikonfuge? wenns geschwind zum abflussläuft ist es mit ziehmlicher sicherheit das abflussrohr
Wenn das in der Police drin steht, dann ist es unerheblich, ob das der Freund der Meister Hinz gemacht hat. Wenn jedoch die Versicherung inspringt, dann werden sie versuchen, sich an dem Problemverursacher (Handwerker) schadlos zu halten.
Wenn das keine Firma gemacht hat, gibt's auch keinen Garantieanspruch.Somit fällt der Versicherungsschutz weg.
Das es sich bei der Dusche um keinen Hausrat handelt. Du könntest mal die Gebäudeversicherung probieren wenn ein Schaden am Gebäude entstanden ist aber Hausrat würde ich ausschließen.
Schwarzarbeit ist es doch erst dann, wenn der Freund Geld dafür bekommen hat, ansonsten fällt es unter Freundschaftsdienst.